taz.de -- Kein Land für Agrar-Investoren: Grüne fordern Gesetze

Ein Versicherungskonzern konnte in Brandenburg Ackerflächen erwerben, obwohl Gesetze das ausschließen sollen. Grüne fordern Konsequenzen.

Bild: Ein Versicherungskonzern wird Großgrundbesitzer in Brandenburg

Berlintaz | Nach dem Verkauf riesiger Agrarflächen in Brandenburg an den Versicherungskonzern Münchener Rück fordern die Grünen gesetzliche Beschränkungen für landwirtschaftsfremde Investoren. „Der Fall des Verkaufs von 2.263 Hektar der KTG Agrar an die Münchener Rück macht deutlich, wie dringend wir rechtliche Änderungen zur Einschränkung von Kapitalinvestoren in der Landwirtschaft brauchen – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene“, sagte Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion.

[1][Die taz hatte Mitte November berichtet], dass der weltgrößte Rückversicherungskonzern eine Firma mit rund 2.800 Hektar Acker erwarb, nachdem diese das gesetzliche Vorkaufsrecht für ortsansässige Landwirte ausgehebelt hatte. 2.263 Hektar davon liegen in Brandenburg. Getrieben auch durch branchenfremde Anleger haben sich seit 2007 die Verkaufswerte von landwirtschaftlich genutztem Land im Schnitt mehr als verdoppelt. Normale Bauern können in diesem Bieterkampf oft nicht mehr mithalten.

Nach dem taz-Bericht kam das Thema auch im Agrarausschuss des Brandenburger Landtags zur Sprache. Die Grünen stellten eine Anfrage an die Landesregierung. Die Partei wirft den brandenburgischen Behörden Versagen vor, weil sie den Deal genehmigt hatten.

[2][Die rot-rote Koalition antwortete darauf], den Ämtern hätten keine Anhaltspunkte vorgelegen, dass die Flächen letztendlich bei der Münchener Rück landen sollten. Darüber hätten die Firmen oder ihr Notar die Genehmigungsbehörde informieren müssen, was sie aber nicht taten. Tatsächlich hatten KTG-Töchter das Land nicht direkt an die Münchener Rück verkauft, sondern erst an ein anderes Tochterunternehmen des Agrarkonzerns. Nur für dieses Geschäft war eine Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde nötig. Erst danach kaufte der Versicherer die KTG-Tochter.

Auf die Frage, ob Gesetzesänderungen nötig seien, erklärte die Landesregierung, bereits jetzt könne unterbunden werden, dass „geltende Vorschriften gezielt umgangen werden“.

Wie konnte das passieren?

„Aber wie konnte dann der Fall KTG passieren?“, fragt Benjamin Raschke, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Brandenburger Landtag. „Entweder reichen die Regelungen nicht aus, oder sie wurden nicht angewendet.“ Er verlangte: „Brandenburg muss endlich für einen geregelten Verwaltungsablauf sorgen und ein Agrarstrukturgesetz vorlegen, das den Erwerb von Land durch Kapitalinvestoren und die Konzentrierung in einer Hand begrenzt.“ Das könne zum Beispiel bei marktbeherrschender Stellung durch regionale Maximalgrenzen und eine Preisdeckelung geschehen.

Ostendorff forderte, dass künftig auch Verkäufe von Anteilen an Firmen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz geprüft werden müssen, wenn die Unternehmen Agrarflächen besitzen. Bisher verlangt das Gesetz für Verkäufe von solchen Anteilen keine amtliche Erlaubnis.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) kündigte Ende Dezember Konsequenzen an. Er wolle mit den Bundesländern darüber sprechen, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Umwandlung selbstständiger Höfe in Filialbetriebe oder die Übernahme durch überregionale Investoren verhindert werden.

15 Jan 2017

[1] http://www.taz.de/!5354610/

[2] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_5600/5616.pdf

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Jost Maurin

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