taz.de -- Angriffe auf StaatsdienerInnen: Mehr Schutz für Cops

Bundesjustizminister Maas will Attacken auf PolizistInnen härter bestrafen. Hessen und Saarland fordern eine höhere Freiheitsstrafe.

Bild: Was da wohl alles an Anzeigen folgte?

Berlintaz |Im Rahmen des angekündigten Sicherheitspakets soll das Strafrecht bei der Bestrafung und Verfolgung von Angriffen auf PolizeibeamtInnen verschärft werden. Das Bundesjustizministerium wolle hierzu noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums gegenüber der taz.

Von zwei Landesregierungen gibt es bereits konkrete Gesetzesinitiativen. Die schwarz-grüne Landesregierung Hessens und die schwarz-rote Koalition im Saarland drängen auf die härtere Bestrafung von Handlungen gegen die Polizei. Bisher galt: Wer Widerstand gegen BeamtInnen leistet oder mit Gewalt droht, während diese sich in der Vollstreckung ihrer Dienstpflicht befinden, wird laut Gesetz „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Hessen und das Saarland fordern nun eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Es soll nicht länger notwendig sein, dass die BeamtInnen sich in einer Vollstreckungshandlung befinden. Außerdem fordern sie die Ausweitung auf AmtsträgerInnen der Justiz, SoldatInnen der Bundeswehr und Angehörige von Rettungsdiensten und Feuerwehr.

„Das Gesetz war lange als Privilegierung des Bürgers gedacht“, sagt Professor Tobias Singelnstein, Strafrechtler an der Freien Universität Berlin. Das neue Gesetz könnte einen Paradigmenwechsel einleiten: „Dieses Verhältnis wird nun schrittweise umgekehrt, Nötigungshandlungen gegenüber Beamten würden bei einer Anhebung des Strafrahmens härter bestraft als solche gegenüber anderen Bürgern“, so Singelnstein. Es würde sich bei der möglichen Gesetzgebung um einen „Schritt der Eskalation“ handeln.

Denn eigentlich decke das Strafgesetz die Taten bereits ab, vor allem im Bereich der Körperverletzung. Es könnte also Auswirkungen auf die Bestrafung friedlicher DemonstrantInnen haben. „Aus dem Hause Maas hätte ich eine weitere Verschärfung an dieser Stelle nicht erwartet“, sagt Singelnstein. Mit einem solchen Gesetz handele man nach dem Willen der Polizeigewerkschaft.

Kürzlich trafen sich die Landesinnenminister Klaus Bouillon (Saarland, CDU) und Peter Beuth (Hessen, CDU) mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Beuth erklärte hierzu: „Das gute Gespräch mit Bundesjustizminister Maas macht mich sehr zuversichtlich.“ Es ist jedoch nicht klar, welche der Forderungen von Maas übernommen werden und ob es tatsächlich zu der drastischen Erhöhung des Strafmaßes kommt.

29 Nov 2016

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Valerie Höhne

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