taz.de -- Peta kritisiert Jagd auf Vögel in Bremen: Sterbende Schwäne

In Bremen hat die Jagdsaison auf Höckerschwäne begonnen. Die Tierschutzorganisation Peta fordert ein Verbot, aber den Jägern schmeckt̕s

Bild: Sollten in Bremen lieber untertauchen: Höckerschwäne

Brementaz | Den Bremer Höckerschwänen geht es wieder an den Kragen: Am Dienstag hat die viermonatige Jagdsaison begonnen. Noch bis zum 20. Februar dürfen die Tiere geschossen werden. Dabei steht der Höckerschwan nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der EU-Vogelschutzrichtlinie eigentlich unter sogenanntem besonderen Schutz. Das nützt ihm jedoch wenig, denn das Bundesnaturschutzgesetz überlässt die Regelung der Bejagung wiederum dem Bundesjagdgesetz, und dort sind die Tiere unter den jagdbaren Arten aufgeführt.

Die Bundesländer haben jeweils eigene Landesjagdgesetze und können selbst darüber entscheiden, welche Tiere bejagt werden und welche nicht. Bremen hat für die Höckerschwäne keine weitergehende Regelung erlassen, sie dürfen hier somit bejagt werden. Auch eine Ausnahmegenehmigung wird dafür nicht benötigt. Im vergangenen Jahr wurden in Bremen 14 Höckerschwäne geschossen, im Jahr davor waren es 28.

„Die Höckerschwäne werden hier bejagt, allerdings nicht gezielt“, sagt der Stadtjägermeister Harro Tempelmann. Vielmehr würden sie gelegentlich „mitgeschossen“, wenn etwa bei der Entenjagd plötzlich auch Schwäne am selben Teich auftauchten. Der Grund für die Bejagung ist einfach: „Weil sie gut schmecken“, sagt der Stadtjägermeister.

Tatsächlich gilt das Fleisch von Schwänen bei manchen als Delikatesse. Getötet würden allerdings nur die braunen Jungtiere: Nur dann sei garantiert, dass das Fleisch auch zart sei. Schwäne bekommen ihr weißes Federkleid etwa mit einem Jahr. Die Tiere können weit über 20 Jahre alt werden, zu groß ist dann die Gefahr, dass das Fleisch eines weißen Schwans zäh ist.

Verbot des „sinnlosen Tötens“

Die Tierrechtsorganisation Peta sieht in der Jagd auf Höckerschwäne einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und fordert in einer Presseerklärung ein Verbot des „sinnlosen Tötens“. Laut Tierschutzgesetz müsse ein „vernünftiger Grund“ vorliegen, und der sei hier nicht gegeben, heißt es weiter. Die Jagd auf Schwäne sei lediglich ein „blutiges Hobby“, so Peta.

Beate Kasper, Jagdreferentin beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr erklärt es so: „Ob das Tierschutzgesetz mit dem Jagdrecht kollidiert, ist eine Abwägungsfrage.“ Es gehe darum, ob zum Beispiel die Gewinnung von Nahrung für den menschlichen Verzehr als „vernünftiger Grund“ gelte.

Ein weiterer „vernünftiger Grund“ könne es sein, von den Tieren verursachte Flurschäden zu verhindern: Schwäne sind als Vegetarier zwar für andere Arten ungefährlich, können aber durch ihren Kot beispielsweise auf Rapsfeldern Schäden verursachen.

Nach Auskunft der Behörde war das in den meisten Fällen der Grund für die Bejagung: „Die Schwäne haben Flurschäden angerichtet, indem sie frisch eingesetzte Samen gefressen haben“, sagte Jens Tittmann, Sprecher des Umweltsenators.

Davon war beim Stadtjägermeister Harro Tempelmann zwar keine Rede, aber die Umweltbehörde will an der Schwanbejagung ohnehin festhalten: „Aufgrund der geringen Zahl der geschossenen Schwäne sehen wir jedenfalls keinen Handlungsbedarf.“

2 Nov 2016

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Karolina Meyer-Schilf

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