taz.de -- Kommentar Schutz von Prostituierten: Entmündigung per Gesetz
Der Bundestag will Prostituierte schützen, indem er sie stärker kontrolliert. Doch damit schafft er neue Möglichkeiten zur Erpressung.
Bild: Die Nichtgreifbarkeit kann für Prostituierte sowohl Schutz als auch Gefahr bedeuten
Es ist ein merkwürdiges Gesetz geworden, das [1][Prostituiertenschutzgesetz, das gestern im Bundestag verabschiedet wurde]. Sein Ziel laut Titel: Schutz der Prostituierten. Sein Mittel: Kontrolle. Und zwar nicht nur eine sinnvolle Kontrolle der Bordellbetriebe, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Prostituierte ausbeuten. Sondern auch Kontrolle der Prostituierten selbst. Sie müssen sich regelmäßig bei den Kommunen anmelden und ein verpflichtendes Beratungsgespräch über sich ergehen lassen.
Und das ist schon merkwürdig. Denn ein Zwang zur Untersuchung ist ein großer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Geht die Prostituierte nicht hin, holt sie die Polizei. Jeder Mensch kann ärztliche Untersuchungen ablehnen, solange er nicht entmündigt ist. Nur die Prostituierte nicht. Sie wird hier per Gesetz entmündigt. Freiwillige Angebote seien ohnehin hilfreicher, heißt es aus den Gesundheitsämtern. Sie wurden nicht gehört.
Auch die Meldepflicht ist problematisch. So eine Meldebescheinigung kann pure Macht für den bedeuten, der sie in die Finger bekommt. Etwa ein Menschenhändler. Der kann von ihm zur Prostitution gezwungene Frauen und Mädchen, etwa aus Osteuropa, zunächst zur Anmeldung schicken und dann ihre Bescheinigung zur Erpressung nutzen: Wenn Du nicht tust, was ich Dir sage, dann schicke ich diesen Schein an Deine Verwandten – die in den allermeisten Fällen auf keinen Fall wissen sollen, was die Person in Deutschland tut. Auch einheimische Prostituierte können mit diesem Papier unter Druck gesetzt werden – arbeiten sie doch oft klandestin.
Genau diese Klandestinität macht es so schwierig, etwas Gutes für Prostituierte zu erreichen. Das Zwielicht, die Nichtgreifbarkeit, kann für sie sowohl Schutz als auch Gefahr bedeuten. Sie mit Polizeigewalt aus diesem Zwielicht zu zerren, ist kein guter Weg.
8 Jul 2016
LINKS
[1] /Neues-Gesetz-zum-Menschenhandel/!5320390
AUTOREN
Heide Oestreich
Prostitution
Sexarbeit
Prostitutionsschutzgesetz
ARTIKEL ZUM THEMA
Ausstellung über Sexarbeit: Die Huren melden sich zu Wort
In der Ausstellung „With Legs wide Open“ im Schwulen Museum in Berlin erzählen Sexarbeiter*innen selbst ihre Geschichte – und eigenen sie sich an.
Prostituiertenschutzgesetz ist in Kraft: Jetzt sprechen die Sexarbeiterinnen
Aufhören, ins Ausland gehen oder illegal weitermachen? Prostituierte entwickeln neue Strategien. Das Gesetz lässt Platz für Interpretation.
Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz: Hurenpass und Betriebskonzept
SexarbeiterInnen müssen sich anmelden und regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Auch behördliche Kontrollen sind vorgesehen.
Neue Vorwürfe gegen Henkel: Hemdsärmlig ins Bordell
Berlins Innensenator war bei Razzia im Großbordell persönlich vor Ort. Vorwürfe gegen die Betreiber entpuppten sich als haltlos.
Neues Gesetz zum Menschenhandel: Anmeldepflicht für Prostituierte
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Prostituierte besser schützen soll. Kritiker befürchten, dass damit genau das Gegenteil erreicht wird.
Feldzug von „Emma“ gegen Prostitution: Übers Ziel hinaus
In der neuen Kampagne der Zeitschrift „Emma“ sind SexarbeiterInnen per se drogen- und alkoholabhängig. Und sie werden nicht älter als 33 Jahre.
Protest gegen Gesetz für Sexarbeit: Keine Kuschelstimmung im Bett
Lobbyverbände und die Opposition halten das neue Gesetz zum Prostituiertenschutz für eine „Luftnummer“. Es treibe Huren in die Illegalität.
Kommentar Amnesty zu Sexarbeit: Verbot schützt Prostituierte nicht
Es gibt Prostitution, zum Teil auch Zwangsprostitution. Amnesty International erkennt diese Realität an – und handelt human und pragmatisch.