taz.de -- Urteil zur Geflügelindustrie in NRW: Kükenschreddern weiter erlaubt
Männliche Küken können in NRW weiter nach dem Schlüpfen getötet werden. Ein Gericht entschied, dass die Praxis nicht tierschutzwidrig ist.
Bild: Müssen sterben: männliche Küken
Münstertaz | Brütereien dürfen weiter männliche Küken schreddern. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag entschieden, dass diese Praxis nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Damit haben sich zwei Brütereien gegen die nordrhein-westfälischen Kreise Gütersloh und Paderborn durchgesetzt, die ihnen das Töten der Tiere verbieten wollten.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass „die Tötung der Küken Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch“ und damit ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes sei. Hähne von spezialisierten Legehennenrassen sind mager und als Hähnchen kaum zu vermarkten. Seit 2008 sind laut NRW-Agrarministerium deshalb 340 Millionen Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet worden.
2013 hatte das Ministerium die Aufsichtsbehörden angewiesen, dagegen vorzugehen. Gegen die daraufhin von den Landkreisen verfügten Verbote wandten sich die erfolgreichen Kläger. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu, allerdings können die Kreise dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Der zuständige NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) kündigte nach dem Urteil an, „alle juristischen und politischen Wege auszuschöpfen, um ein Grundsatzurteil für den Tierschutz zu erstreiten“. Tiere seien „keine Abfallprodukte, die nur wegen der Gewinnmaximierung getötet werden dürfen“, sagte der Minister. Er appellierte an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), „endlich die Verfassung ernst zu nehmen und eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen“.
Die Tierrechtsorganisation Peta zeigte sich zwar enttäuscht von dem Münsteraner „Urteil gegen das Leben“, meint aber: „Die Branche weiß, dass sich der Ring um sie enger zieht“, so Edmund Haferbeck, Peta-Rechtsexperte. Immerhin habe das Gericht das Verfahren nicht sofort schriftlich aus dem Weg geräumt, sondern erst nach einer mündlichen Verhandlung entschieden.
20 May 2016
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Heike Holdinghausen
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