taz.de -- Prostitutionsgesetz in Frankreich: Freier sollen bestraft werden
Die französische Nationalversammlung hat erneut dafür gestimmt, Geldstrafen gegen Freier zu verhängen. Doch das Prostitutionsgesetz muss nochmals in den Senat.
Bild: Kritiker warnen, Geldstrafen für Freier würden die Prostituierten dazu zwingen, heimlich zu arbeiten.
Parisafp | Die französische Nationalversammlung hat erneut für ein neues Prostitutionsgesetz gestimmt, das Geldstrafen gegen Freier vorsieht. Die Abgeordneten votierten in der Nacht auf Donnerstag in dritter Lesung für das Gesetzesvorhaben der Sozialisten. Freiern soll künftig beim Besuch einer Prostituierten eine Geldstrafe von 1.500 Euro drohen. Der gegen Prostituierte gerichtete Straftatbestand des „Kundenfangs“ soll dagegen gestrichen werden.
Über das Gesetzesvorhaben wird schon seit Ende 2013 gestritten. Der von der konservativen Opposition beherrschte Senat ist gegen eine Bestrafung von Freiern – und hält am Straftatbestand des sogenannten Kundenfangs fest. Der Text muss nun erneut in den Senat, das letzte Wort hat dann aber die Nationalversammlung.
„Die Vollendung dieses Gesetzes ist nahe“, sagte die Staatssekretärin für Frauenrechte, Pascale Boistard, in der Nationalversammlung. Der Gesetzentwurf zum verstärkten Kampf gegen Prostitution sieht auch eine Reihe von Maßnahmen vor, um Prostituierten den Ausweg aus dem Gewerbe zu ermöglichen.
Kritiker warnen aber, Geldstrafen für Freier würden die Prostituierten dazu zwingen, heimlich zu arbeiten – was für sie gefährlicher sei. In Frankreich gibt es Schätzungen zufolge rund 30.000 Prostituierte. Die meisten der Frauen kommen aus Osteuropa, Afrika, China und Südamerika.
4 Feb 2016
Prostitution
Freier
Geldstrafe
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