taz.de -- Hausverbot für Flüchtlings-HelferInnen: Ehrenamtliche fliegen raus
Unterstützer dürfen in einer Celler Notunterkunft keine Asyl-Beratungen mehr anbieten. Zuvor hatten sie auf Missstände in der Unterkunft hingewiesen.
Bild: Hütten statt Zelte für Flüchtlinge in Scheuen - und Hausverbot für ehrenamtliche Helfer.
HAMBURG taz | Die Willkommensinitiative des Celler „Arbeitskreises Ausländer“ darf nicht länger in der Notunterkunft Scheuen helfen. Am Mittwoch habe der Leiter der Unterkunft das sechsköpfige Team aufgefordert, das Gelände sofort zu verlassen, sagt Cornelia Döllermann-Nölting von der Initiative. Seit Anfang Oktober haben die Ehrenamtlichen an jedem Mittwoch Geflüchtete in Asylfragen beraten – und dabei Missstände in der Unterkunft entdeckt.
Vor vier Wochen hatte der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Zustände in Celle öffentlich angeprangert: Die Stadt missachte Kinderrechte, weil in der Notunterkunft Scheuen [1][über Wochen alleinstehende Kinder und Jugendliche lebte]n, die laut Gesetz von der Jugendhilfe versorgt werden müssen. Der Hinweis kam von der Willkommensinitiative. Nun wurden die Helfer vor die Tür gesetzt.
„Das Hausrecht haben wir“
Der Leiter der Unterkunft, die vom Malteser Hilfsdienst betrieben wird, habe „sich bedankt für die Arbeit und gesagt: ‚das wars, wir sollen gehen‘“, sagt Unterstützerin Döllermann-Nölting. Sie habe gefragt, ob sie gehen müssten, weil sie sich um die Minderjährigen gekümmert habe. „Es kam dann keine Antwort, aber es war klar erkennbar, dass dies der Grund ist“.
Die Notunterkunft war Anfang September für zunächst rund 500 Flüchtlinge aufgebaut worden, die mit einem Sonderzug aus München kamen. Zunächst gab es nur Zelte, inzwischen auch 250 Hütten aus Kunststoff. „Wir haben eine Gruppe gebeten, das Gelände zu verlassen“, bestätigt der Sprecher der Malteser, Michael Lukas. Die Initiative habe sich „wenig konstruktiv gezeigt“ und auf dem Gelände für Unruhe gesorgt, sagt Lukas. „Es ging nicht mehr, es gab Konflikte“.
Ohne Betreuung seien die Geflüchteten nicht. Es gebe noch andere Ehrenamtliche, beispielsweise Deutsch unterrichteten. Wer helfen dürfe, könne die Leitung bestimmen: „Das Hausrecht haben wir“, sagt der Sprecher.
Strukturelles Problem
Döllermann-Nöltig will den Rauswurf nicht akzeptieren. „In der Regel hatten wir Dolmetscherinnen für Arabisch, Albanisch und Farsi dabei und haben so oder auf Englisch dem größten Teil der Geflüchteten im Lager das deutsche Asylverfahren erklären können“. Und die Gruppe habe zudem drauf geachtet, ob unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren in der Unterkunft sind.
Eine Asylberatung müsse selbstverständlich sein, sagt Döllermann-Nölting. Die Unterkunft werde schließlich im Auftrag und auf Kosten des Landes Niedersachsen betrieben. „Es würde mich schon interessieren, wie das Innenministerium diesen Vorgang bewertet.“ Von dort war gestern kurzfristig keine Antwort zu erhalten.
Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat hält das Fehlen der Asylberatung für ein strukturelles Problem. Zwar gebe es in den acht Erstaufnahmeeinrichtungen im Land festgelegte Standards, die auch ein Besuchsrecht umfassen. „NGOs mit glaubhaften Interessen können dort rein und Beratung anbieten“, sagt Weber.
Verbindliche Standards fehlen
Anders sei dies jedoch noch in den 20 Notaufnahmen im Land, die im Herbst aufgebaut wurden, um schnell Wohnraum zu schaffen. „Die betreiben Katastrophenschutz-Organisationen und die haben auch das Hausrecht“, sagt Weber. Nötig seien verbindliche Standards. Der Flüchtlingsrat sei darüber mit dem Innenministerium im Gespräch.
Der Celler Stadtrat Stephan Kassel versichert der taz, dass derzeit keine alleinreisenden Kinder mehr in Scheuen seien. Man habe Jugendeinrichtungen mit Betriebserlaubnis geschaffen. Die Ehrenamtlichen hätten die Situation der Jugendlichen jedoch zu sehr skandalisiert: „Es ist nicht damit geholfen, auf Rechte hinzuweisen, wenn man keine Chance hat, sie einzulösen.“
17 Dec 2015
LINKS
[1] http://www.taz.de/!5250107/
AUTOREN
Kaija Kutter
Flüchtlinge in Niedersachsen
Minderjährige Geflüchtete
Flüchtlinge
Celle
Notunterkunft
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