taz.de -- Polizei bekommt Kontrolle: Wächterin für die Wächter

Für Beschwerden über Schleswig-Holsteins Polizei soll es künftig eine externe Stelle geben. Die Ordnungshüter finden das fies.

Bild: Gewalt wendet die Polizei stets kontrolliert, sachgerecht und verhältnismäßig an.

„Aber wer bewacht die Wächter?“ [1][fragt] der römische Satiriker Decimus Iunius Iuvenalis (55 bis 138). Gemeint sind damit in seinem Frauenhass-Gedicht die Eunuchen, die eigentlich die Damen des Hauses zu bewachen haben. Der Gatte solle doch bitte darauf achten, dass unter den Togen wirklich Ruhe herrscht.

Diesem Kontext entrissen, hat der antike Schenkelklopfer die Jahrhunderte gut überstanden: Dass es einer Institution schwer fällt, sich selbst zu kontrollieren, liegt auf der Hand. Und ebenso, dass die Umwelt immer misstrauisch ist, wenn das Selbstkontrollorgan stolz die weiße Weste vorzeigt. Schleswig-Holstein will nun Abhilfe schaffen: Am Donnerstag debattiert der Kieler Landtag über das neue Amt eines Polizeibeauftragten. Es soll an das bestehende Büro der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten [2][angegliedert] werden.

Bringen die Regierungsparteien SPD, Grüne und SSW ihren Gesetzentwurf durch, wird also Amtsinhaberin Samiah El Samadoni künftig BürgerInnen „im Dialog mit der Polizei unterstützen“, dabei helfen, dass „Beschwerden abgeholfen wird“ und sich auch „mit Vorgängen aus dem innerpolizeilichen Bereich befassen“: So sind die vorgesehen Aufgaben umrissen. Die Regierung erklärt das mit der als hoch professionell gelobten Arbeit der Polizei, in der es dennoch immer mal zu Konflikten kommen könne – und da wäre eine „unabhängige, spezialisierte Begleitung der Polizeiarbeit“ eine feine Sache.

Tatsächlich wäre sie auch geboten: Die „die institutionelle, hierarchische und praktische Unabhängigkeit derjenigen, die eine Beschwerde untersuchen, von den Beschuldigten“ hält das [3][Deutsche Institut für Menschenrechte] in einer Stellungnahme für dringend erforderlich. Genauso fordert auch amnesty international seit Jahren die Einführung eines Wächteramts über die Wächter – vergeblich. Da in Schleswig-Holstein das Parlament die Beauftragten einsetzt, hat in dieser Frage nicht einmal die Landesregierung mitzureden.

Die Opposition und beide – ansonsten traditionell uneinige – Polizeigewerkschaften sehen in dem Vorschlag dagegen ein Misstrauensvotum der Regierung: Die neue Polizeibeauftragte sei „überflüssig wie ein Kropf“, heißt es [4][da], „weder notwendig noch nützlich“ [5][oder] auch einfach nur „Unsinn“.

13 Dec 2015

[1] http://www.thelatinlibrary.com/juvenal/6.shtml

[2] https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/

[3] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/startseite/

[4] http://www.dpolg-sh.de/

[5] http://www.gdp.de/gdp/gdpsh.nsf/id/DE_Polizeibeauftragter-weder-notwendig-noch-nuetzlich

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Esther Geißlinger

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