taz.de -- Störerhaftung vorm EU-Gerichtshof: Surfen oder surfen lassen
Der EuGH verhandelt ab Mittwoch über die Haftung von WLAN-Betreibern. Das könnte auch ein neues Gesetz der deutschen Regierung infragestellen.
Bild: Braucht eine WLAN-Verbindung: Mann im Bällebad.
BERLINtaz | Die Abmahnung kam Ende 2010. Ein Anwaltsschreiben, in dem der Musikkonzern Sony dem Unternehmer Tobias McFadden vorwarf, über seinen Internetanschluss sei ein Musikstück auf eine Tauschbörse hochgeladen worden. McFadden betrieb damals ein unverschlüsseltes WLAN in seinem Büro – als Werbemaßnahme für potenzielle Kunden.
Jetzt liegt der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Der verhandelt heute über die zentrale Frage: Müssen Betreiber eines unverschlüsselten WLAN haften, wenn andere über dieses Netzwerk Rechtsverstöße begehen? Die Industrievertreter wünschen sich weitgehende Kontrollen und Haftungen – von einer Registrierungspflicht für Nutzer von drahtlosen Netzwerken über eine Pflicht zur Verschlüsselung der Netze bis hin zu Internetsperren bei Rechtsverstößen. Einen Etappensieg hatten sie kürzlich erstritten: Der Bundesgerichtshof entschied im November, dass Provider unter bestimmten Umständen den Zugang zu illegalen Download-Angeboten sperren müssen.
Die EU-Kommission kommt in einer Stellungnahme zu dem heute vor dem EuGH verhandelten Fall zu dem Schluss, dass Schadenersatzansprüche gegen Anbieter von „reinen Durchleitungsdiensten“ ausgeschlossen sind – Unterlassungsansprüche aber nicht.
Die Positionen von EuGH und EU-Kommission sind deshalb von Bedeutung, weil die Bundesregierung derzeit an einer Neuregelung der Störerhaftung arbeitet. Ist nun der EuGH beispielsweise der Ansicht, dass die Störerhaftung europäischem Recht widerspricht, macht das auch das neue Gesetz der Bundesregierung angreifbar.
Hindernisse für offene Netze
Der entsprechende Gesetzentwurf war Anfang Dezember in erster Lesung im Bundestag. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, „eine größere WLAN-Abdeckung in Deutschland“ zu erreichen. Kritiker gehen jedoch davon aus, dass die Neuregelung das Gegenteil zur Folge haben wird. Denn für Betreiber von drahtlosen Netzwerken sind zusätzliche Hürden vorgesehen. So müssen sie sich, wenn sie nicht in Haftung genommen werden wollen, unter anderem von potenziellen Mitnutzern auf einer Vorschaltseite bestätigen lassen, dass diese nicht planen, über das WLAN Rechtsverletzungen zu begehen. Darüber hinaus muss das Netzwerk „gegen den unberechtigten Zugriff“ geschützt werden.
„Die vorgesehenen Bedingungen für die Haftungsfreistellung verhindern faktisch den Betrieb offener Funknetze“, kritisiert Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft. Mehrere Verbände hatten bereits im Juli darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf ihrer Auffassung nach gegen Europarecht verstößt. So seien die Pläne nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar.
Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet, davor gibt der Generalanwalt sein Votum ab. Das ist zwar keine Vorgabe für das Gericht, zeigt jedoch in der Praxis häufig die Richtung der folgenden Entscheidung auf.
9 Dec 2015
AUTOREN
Svenja Bergt
Internet
Freies WLAN
Störerhaftung
Europäischer Gerichtshof
ARTIKEL ZUM THEMA
Störerhaftung vor der Abschaffung: Netz als Marketing
Die Störerhaftung soll nicht konform mit EU-Recht sein. Das gilt jedoch nicht unbedingt für WLAN-Netze von Privatpersonen.
Mögliche Abschaffung der Störerhaftung: Surfen auf der freien WLAN-Welle
Die netzpolitischen Sprecher von CDU und SPD haben die Abschaffung der Störerhaftung angekündigt. Aber was heißt das?
Freies WLAN in Deutschland: Störerhaftung vor Abschaffung
Die Koalition einigt sich, Betreiber von WLAN-Hotspots von der Haftung auszunehmen. Auch die Netzversorgung könnte davon profitieren.
Kommentar WLAN-Störerhaftung: Widerspruch ist Alltag
Offenes WLAN? In Fragen der Digitalisierung klaffen Willensbekundungen und Handeln der Bundesregierung weit auseinander.
EuGH und WLAN-Störerhaftung: Kein Passwort? Kein Problem
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs spricht sich für den besseren Schutz von WLAN-Betreibern aus. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Deutsches Recht und Europarecht: Das Grundgesetz geht vor
Das Bundesverfassungsgericht brüskiert mit einem Grundsatzurteil zur Auslieferung eines Amerikaners an Italien den Europäischen Gerichtshof.
Kommentar Störerhaftung bei WLAN: Teilen verboten
Deutsche Politiker sehen das Internet als Risiko statt als Chance. Statt den Zugang zu vereinfachen, nehmen sie Rücksicht auf die Ängste der Industrie.
Urteil des Bundesgerichtshofs: Internetsperren sind „zumutbar“
Illegale Musik- und Filmportale sind im Netz bald schwerer auffindbar. So will es der Bundesgerichtshof. Ein Erfolg für Musikfirmen und die Gema.
Kabinett verabschiedet Telemediengesetz: Falsche Wege aus der Störerhaftung
Die Regierung will Rechtssicherheit für Anbieter von öffentlichem WLAN. Kritiker bemängeln eine schlampige Umsetzung, die auf Kosten der Anonymität gehe.
Kommentar Netzpolitik in Deutschland: WLAN für alle? Denkste!
Die Bundesregierung will kein Internet für alle. Zumindest dann nicht, wenn es per unverschlüsseltem Wlan daherkommt.