taz.de -- Kabinett setzt EU-Richtlinie um: Konto für jeden beschlossen

Die Bundesregierung will ein Recht auf ein Basiskonto einführen. Auch der Kontowechsel soll laut dem Gesetzentwurf künftig einfacher werden.

Bild: Recht auf Konto: Ob Geld drauf ist, ist aber eine andere Frage.

Berlinafp | Daueraufträge, Lastschriften, Überweisungen: Für die Erledigung derartiger Bankgeschäfte soll es jedem Verbraucher ab Mitte 2016 ermöglicht werden, ein Konto zu eröffnen. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ministerien für Finanzen und Verbraucherschutz. Dieser sieht neben dem Recht auf ein Basiskonto auch Erleichterungen beim Kontowechsel und eine bessere Vergleichbarkeit der Kontogebühren vor.

Viele Alltagsgeschäfte erfordern heutzutage ein Bankkonto: die Überweisung von Gehalt oder Sozialleistungen, das Begleichen der Miete oder der Telefonrechnung. „Wer kein Konto hat, hat keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt“, erklärte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD). Auch die Wohnungssuche sei ohne Konto schwer. Das Recht auf ein Basiskonto sei nun ein „zentraler Schritt“, damit alle Menschen „voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können“.

Die geplanten Neuregelungen sehen vor, dass alle Verbraucher einen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto haben. Dabei handelt es sich um ein Konto, das die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht – Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen. Es soll jedem zur Verfügung stehen, also auch Obdachlosen, Asylsuchenden und Geduldeten. Auch andere EU-Bürger können in Deutschland ein solches Konto eröffnen.

In Deutschland haben nach Hochrechnungen der Bundesregierung knapp 600.000 Menschen keinen Zugang zu einem Konto, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Die EU-Kommission schätzte die Zahl der Betroffenen im Jahr 2010 gar auf 670.000; im Jahr 2013 ging sie von fast einer Million Menschen bundesweit aus. Das Recht auf ein Basiskonto geht nun in die parlamentarischen Beratungen und soll nach Möglichkeit noch im ersten Halbjahr 2016 in Kraft treten.

Gebühren sollen transparenter werden

Die Linken-Politikerin Caren Lay forderte, dass in dem Gesetz noch die Gebührenfreiheit verankert werden müsse. „Damit auch wirklich alle Bürgerinnen und Bürger dieses Konto in Anspruch nehmen können, muss es kostenlos und ohne versteckte Gebühren angeboten werden“, mahnte sie an.

Auch für Kontoinhaber ergeben sich aus dem Gesetzentwurf Verbesserungen: So können Verbraucher bei einem Bankwechsel ihr neues Kreditinstitut damit beauftragen, Überweisungsaufträge oder Lastschriftmandate des alten Kontos zu übernehmen. Darüber hinaus sollen die Informationen über Gebühren für Zahlungskonten transparenter und damit besser vergleichbar werden.

Vorgesehen sind auch Vergleichsportale mit Angaben zu Gebühren, dem Netz an Filialen und Geldautomaten sowie den Zinssätzen. „Verbrauchern soll es künftig besser möglich sein, das für sie am besten geeignete Zahlungskonto am Markt zu finden“, erklärte das Finanzministerium.

Mit dem geplanten Gesetz setzt Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie um. Dies muss bis spätestens September 2016 erfolgen.

28 Oct 2015

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