taz.de -- Schadenersatz wegen Filesharing: BGH gibt Musikindustrie recht
Drei Familien waren gegen hohe Abmahngebühren bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Jetzt haben sie ihre Revision verloren und müssen zahlen.
Bild: Der BGH entscheidet zugunsten der Abmahnanwälte.
Karlsruhedpa | Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder von dem PC der Familie aus online illegal Musiktitel getauscht haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung.
Im konkreten Fall jedoch wiesen die Richter Revisionen von drei Familien ab, die von Plattenfirmen verklagt worden waren. Sie müssen jetzt Schadenersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe zahlen. (Az.: I ZR 19/14 u.a.)
Die Firmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI hatten den Familien Urheberrechtsverletzungen durch das sogenannte Filesharing vorgeworfen. Dabei werden Daten wie Musiktitel über das Internet heruntergeladen und gleichzeitig für andere Anwender ins Netz hochgeladen. Wenn die Rechteinhaber damit nicht einverstanden sind, ist es illegal.
Die Beklagten sollen etliche Musiktitel illegal verfügbar gemacht haben und waren in allen Fällen in den Vorinstanzen zu Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt. Diese scheiterten jetzt.
11 Jun 2015
Schwerpunkt Urheberrecht
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