taz.de -- Abgabe auf atomare Brennstoffe gebilligt: Energiekonzerne gescheitert
Die Kernbrennstoffsteuer ist rechtens, meint der EuGH. Energiekonzerne hatten geklagt – auf eine Rückzahlung von fünf Milliarden Euro.
Bild: Brennt hier noch was? Tauchgang im gefluteten Reaktorbecken des AKW Grafenrheinfeld (Bayern).
Luxemburgafp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Brennelementesteuer gebilligt. Es handelt sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. (Az: C-5/14)
Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war Anfang 2011 in Kraft getreten. Juristisch ist die Steuer stark umstritten. Das Finanzgericht Hamburg hält sie für unzulässig und rief 2013 zunächst das Bundesverfassungsgericht und dann auch den EuGH an.
Nach dem Luxemburger Urteil bestehen europarechtlich jedoch keine Bedenken. Die besteuerten Brennelemente seien keine „Energieerzeugnisse“, die nur der Umsatzsteuer unterworfen werden dürfen. Auch handle es sich nicht um eine neben der Umsatzsteuer unzulässige zusätzliche Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom.
E.ON, RWE und EnBW hatten gegen die seit 2011 erhobene Steuer geklagt. Sie hoffen auf eine Rückzahlung von fast fünf Milliarden Euro an bereits gezahlten Abgaben. Vor dem Bundesverfassungsgericht steht die Entscheidung in einem zweiten Verfahren zu dem Thema aber noch aus. Dort soll es in der zweiten Jahreshälfte zu einem Urteil kommen. Das oberste deutsche Gericht könnte die Steuer noch kippen.
Die Aktien der Versorger gerieten nach dem EuGH-Urteil mächtig unter Druck. RWE verloren bis zu 2,9 Prozent, E.ON 1,8 Prozent.
4 Jun 2015
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