taz.de -- Kommentar gefeuerte Kaisers-Kassiererin: Das Urteil ist eine Farce
Das Arbeitsgericht hat im Fall Emmely die Chance verpasst, eine Rechtslage weniger kleinkariert und gemäß dem gesunden Menschenverstand auszulegen.
In der Tradition der deutschen Arbeitsrechtsprechung hat das Berliner Landesgericht korrekt geurteilt: Die Supermarktkette Kaisers darf eine Kassiererin entlassen, weil sie angeblich Pfandbons unterschlagen hat. Schon Kleinstdelikte wie der Diebstahl von 1,30 Euro reichen für den Rausschmiss. Diese irrwitzig klingende Härte gab das Bundesarbeitsgericht schon 1984 vor. Damals wurde einer Verkäuferin fristlos gekündigt, die ein Stück Bienenstich aus der Verkaufstheke genascht hatte. Schließlich, so die Argumentation, müsse das Unternehmen seinen Angestellten unbedingt vertrauen können.
Das Gericht hat in dem aktuellen Fall die Chance verpasst, die Rechtslage weniger kleinkariert auszulegen. Denn folgt man nicht der juristischen Logik, sondern der des gesunden Menschenverstands, ist das Urteil ein handfester Skandal. Was für eine Farce: Ein Unternehmen zerstört die soziale Existenz einer Frau, die 31 Jahre lang einen anstrengenden und schlecht bezahlten Job hatte. Wegen einer - von ebenjener verdienten Mitarbeiterin bestrittenen - Bagatelle. Insofern muss in diesem Fall die Vertrauensfrage ganz anders gestellt werden. Was ist von einer Firmenpolitik zu halten, die auf Nichtigkeiten mit brutalen Sanktionen reagiert? Welches Vertrauen verdient eine Geschäftsleitung, die den Dialog mit KollegInnen aggressiv ablehnt? Welche wahren Motive stecken hinter der Kündigung?
Die letzte Frage kann nur die Kaisers-Tengelmann-Gruppe beantworten - ob bei der Kündigung von Barbara E. tatsächlich das gewerkschaftliche Engagement der Kassiererin ausschlaggebend war, wie es linke Gruppen vermuten, sei dahingestellt. Doch die anderen Fragen hat das Unternehmen klar beantwortet. Und es stellt sich damit in eine Reihe mit Discountern wie Lidl oder anderen Supermarktketten. Für Kaisers sind seine MitarbeiterInnen offenbar eine leicht ersetzbare Verschiebemasse, deren Verdienste, Interessen und Bedürfnisse im Zweifel nicht zählen. Und die sich den Gewinninteressen des Unternehmens bedingungslos unterzuordnen haben. Mitten in der Wirtschaftskrise, in der sowieso tausende Menschen um ihren Job fürchten müssen, sendet Kaisers damit ein fatales Signal.
24 Feb 2009
AUTOREN
Ulrich Schulte
ARTIKEL ZUM THEMA
Gekündigt wegen 1,30 Euro: Emmely will kämpfen
Die Kündigung war im Februar für rechtskräftig erklärt worden. Jetzt will die entlassene Supermarktkassierin vor dem Bundesverfassungsgericht um ihr Recht kämpfen.
Verdachtskündigung zulässig: Wer Bienenstich nascht, fliegt raus
Das Bundesarbeitsgericht lässt Verdachtskündigungen ebenso zu wie die Kündigung wegen des unerlaubten Verzehrs geringwertiger Dinge. Beispielsweise eines Stücks Kuchen.
Gefeuerte Kassiererin über Urteil: "Nur ein Vorwand"
Die frühere Kaisers-Kassiererin Barbara E. kann das Urteil des Arbeitsgerichts zu ihrer Kündigung nicht nachvollziehen. Doch sie will weiter für ihre Rechte kämpfen.
Landesarbeitsgericht urteilt über "Emmely": Kündigung wegen 1,30 Euro rechtens
Wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons wurde Kassiererin Barbara E. fristlos gefeuert. Sie habe das Vertrauen des Arbeitgebers Kaisers missbraucht, so das Gericht.