taz.de -- Polizei unterliegt vor Gericht: Tierquälerei darf gezeigt werden
Richter geben Tierschützern recht: Schock-Bilder aus Schlachthöfen dürfen öffentlich gemacht werden - auch in Fußgängerzonen. Ein Verbot der Siegener Polizei war illegitim.
Bild: Leichen, Blut, Gedärme: Auch drastische Darstellungen von Tierquälerei dürfen öffentlich zur Schau gestellt werden.
MÜNSTER/SIEGEN dpa | Tierschützer aus Siegen gehen als Gewinner aus einem einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Polizei hervor. Sie dürfen weiter in der Fußgängerzone öffentlich mit schockierenden Bildern aus Schlachthöfen, Mastanlagen und Pelztierfarmen für ihre Anliegen werben. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Dem Tierschutz-Verein "Die Tierfreunde" zufolge zogen die Richter bei ihrer Bewertung unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes heran, wonach "ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers kein Belang ist, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf".
Im Jahr 2005 hatte die Siegener Polizei den Tierschützern verboten, ihre drastischen Bilder und Filme in der Öffentlichkeit zu zeigen und eine Leinwand hinter eine Sichtschutz-Wand verbannt. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hatte die Ansicht der Polizei zunächst bestätigt. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster stellten allerdings fest, dass die Verbotsverfügung, die sich unter anderem auf den Jugendschutz berief, keine Rechtsgrundlage habe. Das Verbot wurde daher zurückgenommen.
Mit dem Gerichtsurteil hat sich der bundesweit aktive Verein "Die Tierfreunde" in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen die Siegener Polizei durchsetzen können. Der Vorsitzende des Vereins sieht durch das Oberverwaltungsgericht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gestärkt: "Fünf Jahre Rechtsbruch, Zensur und Einschüchterung durch die Behörden sind genug", kommentierte er das Ende des Rechtsstreites.
2 Jun 2010
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