taz.de -- BGH verlangt Streckenausschreibung: Dämpfer für S-Bahn-Pläne

Das Urteil des Bundesgerichtshofs erschwert die Direktvergabe von S-Bahn-Linien an möglich Betreiber. Unmöglich sei das aber weiterhin nicht, meint der Berliner Senat.

Bild: Berliner S-Bahn-Zug

Der rot-rote Senat sieht seine Optionen für die Neuordnung der S-Bahn-Politik auch nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes kaum eingeschränkt. Das Urteil schließt Direktvergaben prinzipiell aus. Aufgrund der Berliner Besonderheiten - das städtische S-Bahn-System ist technisch einmalig - hält es der Senat weiterhin für möglich, den Betrieb auszuschreiben oder auch der landeseigenen BVG beziehungsweise der S-Bahn zumindest in Teilen, zu übertragen.

2017 läuft der Verkehrsvertrag mit der S-Bahn aus, die seit eineinhalb Jahren wegen technischer Probleme nur ein eingeschränktes Angebot anbietet. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr ausgeschrieben werden müssen.

"Wir müssen die genaue Urteilsbegründung abwarten", sagte Mathias Gille, Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, der taz. Der Senat gehe davon aus, weiterhin alle Optionen für den S-Bahn-Verkehr zu haben. Eine inhäusige Vergabe, also die Beauftragung eines eigenen Unternehmens wie der BVG, sei auch nach dem Urteil möglich.

Auch die Pflicht, Leistungen auszuschreiben, könnte durch bestimmte Ausnahmen eingeschränkt werden: etwa wenn durch besondere technische Bedingungen ein Anbieter ein Alleinstellungsmerkmal besitze oder ein Anbieter in Insolvenz gerate. "Wir können den Verkehr dann ja nicht ruhen lassen."

Die Oppositionsfraktionen sehen das anders. Aus dem Urteil "ergeben sich direkte Konsequenzen für die S-Bahn", so FDP-Verkehrsexperte Klaus-Peter von Lüdeke. Der Senat müsse das Netz in sinnvollen Teilen ausschreiben. Die Grünen sehen eine "große Chance". Der Senat müsse in drei Teilen ausschreiben: Ring, Ost-West und Nord-Süd, so Verkehrsexpertin Claudia Hämmerling.

8 Feb 2011

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Richard Rother

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