taz.de -- Kommentar G-8-Entschädigung: Entschädigung muss sein

Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist, Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen.

Alle sind sich einig. Das, was die Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G 8-Gipfels angerichtet hat, war von vorne bis hinten rechtswidrig. Da ist beliebig zum Terrorparagrafen 129a gegriffen worden, um Globalisierungskritiker mit Razzien als "Terroristen" abzustempeln.

Und jetzt will keiner für die Folgen aufkommen. Die Hamburger Justizbehörde weigert sich seit Jahren, Entschädigungen wegen zu Unrecht beschlagnahmter Arbeitsmittel zu übernehmen - mit der absurden Begründung, keine Entschädigungen für illegale Handlungen des Staates zu übernehmen, sondern nur für legales Handeln.

Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist, Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen. Doch dass selbst ein Gericht derart rechtwidriges Vorgehen jetzt mit einer Bagatellzahlung begleichen möchte, hat mit einem fairen und intakten Rechtsstaat wenig zu tun.

20 May 2011

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Kai von Appen

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