taz.de -- Asylbewerber-Leistungsgesetz: Flüchtlinge boykottieren Gutscheine

Asylbewerber bekommen sehr viel weniger als Hartz IV-Empfänger. Und sie bekommen Gutscheine statt Geld. Ministerin von der Leyen "prüft" das Gesetz – seit Monaten.

Bild: Bessere Versorgung: Asylbewerber wehren sich gegen den Umgang der Behörden mit Flüchtlingen

BREMEN taz| Zweimal pro Woche teilen die Hausmeister das blaue Formular aus. Dann können die rund 7.000 Asylbewerber, die in bayerischen Sammellagern leben, ihr Essen bestellen. 23 Kreuze dürfen sie insgesamt machen.

Die Auswahl ist seit Jahren gleich: ein Pfund Mischbrot, eine Dose Hering in Tomatensoße, 20 Beutel Kräutertee. Zwei Tage später können sie die in grauen Plastikboxen angelieferten Lebensmittel abholen. "Viele Flüchtlinge leben über zehn Jahre unter diesen Bedingungen", sagt Ben Rau vom bayerischen Flüchtlingsrat.

Im brandenburgischen Hennigsdorf kommt alle zwei Wochen ein Mitarbeiter des Sozialamts in das Asylbewerberheim Stolpe-Süd. Von ihm bekommen die Bewohner ein Heft mit Gutscheinen im Wert von rund 95 Euro. "Wir müssen sie in einer bestimmten Frist in bestimmten Geschäften einlösen", sagt der 30-jährige Patrick B. aus Kenia. Alkohol oder Zigaretten gibt es für die Gutscheine nicht, Wechselgeld wird maximal in Höhe von 10 Prozent des Nennwerts herausgegeben.

"Ich verstehe nicht, warum wir kein Bargeld bekommen können", klagt B. Dann könnte er sein Essen in Afroshops einkaufen. Seit vergangener Woche boykottieren die Hennigsdorfer Flüchtlinge die Gutscheine.

Seit 1993 legt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fest, dass Geduldete und Asylbewerber keine regulären Sozialleistungen bekommen. Dies war Teil des "Asylkompromisses". Politisches Ziel war, den Aufenthalt in Deutschland für Flüchtlinge möglichst unattraktiv zu machen.

Ein Drittel weniger als Hartz IV

Seitdem bekommen sie Sachleistungen im Wert von "360 D-Mark" plus ein Taschengeld von heute 40,90 Euro. Zusammen macht dies rund ein Drittel weniger als Hartz IV. Die Kosten für Lebensmittel stiegen laut Bundeswirtschaftsministeriums seither um 24,8 Prozent. Eine Anpassung gab es nicht.

Heute beginnen in Berlin die Abolish-Aktionstage. Bis Samstag wollen Flüchtlinge und antirassistische Initiativen die Abschaffung des AsylbLG fordern. "Das Gesetz zwingt Flüchtlinge, in Lagern zu leben und Sozialleistungen zu beziehen", sagt Rau, der die Kampagne mit vorbereitet. So würden sie systematisch ausgegrenzt.

In den letzten Monaten ist die Kritik am AsylbLG immer lauter geworden. Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz-IV-Sätze wegen ihrer mangelhaften Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt.

Auch die Bundesarbeitsministerin sieht Handlungsbedarf

Für das AsylbLG gilt das erst recht - im November erklärte dies auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU): Die Sätze seien 1993 "auf der Grundlage von Kostenschätzungen" festgelegt worden. Dies entspreche "daher nicht den Anforderungen" aus Karlsruhe, so von der Leyen. Die Sätze müssten komplett neu berechnet werden.

Im Februar lud der Sozialausschuss des Bundestages Fachverbände zu einem Hearing - die Sozialverbände forderten, das Gesetz abzuschaffen. Geschehen ist seitdem jedoch nichts. "Die Prüfung dauert an", sagte ein Sprecher von der Leyens am Mittwoch der taz.

Bei Pro Asyl traut man dieser Ankündigung nicht. "Es gibt keinen Zeitplan, es gibt überhaupt keine Aussagen zur Methode", sagt Georg Claasen vom Flüchtlingsrat Berlin. "Wir gehen davon aus, dass die das aussitzen." Beim Bundesverfassungsgericht sind gleich zwei Beschwerden über das AsylbLG anhängig. "Sachleistungen, Lagerunterbringung, Residenzpflicht, Arbeitsverbot - das ganze Gesetz ist Teil einer Abschreckungsstrategie", sagt Claasen. Das Existenzminium drücke man definitionsgemäß nicht.

9 Jun 2011

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Christian Jakob

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