taz.de -- Windpark gegen Bürgerwillen: Windige Tricks
Die Gemeinde Nübbel entschied in einem Bürgerentscheid, keine Flächen für Windkraft auszuweisen. Doch die Anlagenplaner beantragen den Bau trotzdem.
Bild: Unerwünscht in Nübbel: ein Windpark
HAMBURG taz | Sie haben ihre Mitbürger nicht nur mit Öko-Argumenten umgarnt, damit diese Windkraftanlagen im Gemeindegebiet möglich machen: 100.000 Euro Zuschüsse an Vereine und Verbände im Ort sollte es unter anderem geben. Doch das Dorf war gespalten, am Ende gewannen die Windpark-Gegner. Mit einem Bürgerentscheid nahmen die Wähler im schleswig-holsteinischen Nübbel im März 2010 die Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraftanlagen zurück. Die ist erforderlich, damit Windräder errichtet werden dürfen. Ergebnis: Der Ort Nübbel samt Umland bleibt windkraftfrei und das für mindestens zwei Jahre, so lange ist der Wählerwille bindend.
Doch klar ist die Lage nicht für die Genossenschaft Energiepark Nübbel (EPN), die den Windpark 1,5 Kilometer vor dem Ort erbauen wollte. Vorstand Holger Ohm sagt der taz: "Wir wollten das Projekt nicht sofort fallen lassen." Die Genossenschaft begab sich auf die Suche nach einem Weg, wie man den Park trotzdem umsetzen könnte und beantragte Anfang des Jahres die Baugenehmigung beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Damit wurde ein übliches Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt.
Dabei entstehen Kuriositäten, weil auch die Gemeinde daran beteiligt wird - völlig unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids zu den Eignungsflächen. Die Gemeindevertretung wurde gefragt, ob sie mit der Errichtung des Windparks einverstanden ist, ihr "Einvernehmen" gibt. Das erteilt sie in der letzten Woche und sorgt damit für große Aufregung.
Denn: Die Verwaltung des Kreises Rendsburg Eckernförde und auch die zuständige Amtsverwaltung Fockbek halten das Einvernehmen zum Windparkprojekt der Gemeinde für rechtswidrig. Der Gemeinderat dürfe sein Einvernehmen nicht geben, weil die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen: Die ausgewiesenen Flächen fehlen - weil die Bürger es so wollten. Der leitende Verwaltungsbeamte des Amtes, Pierre Gilgenast, hat den Bürgermeister von Nübbel nun aufgefordert, die Entscheidung des Gemeindeparlaments zu überprüfen. Reagiert er nicht, übernimmt die Kommunalaufsicht des Kreises.
Was Bürgermeister Rudolf Ehlers tun wird, ist noch nicht entschieden. Er wundere sich, sagte er der taz, dass seinem Gemeinderat etwas zur Abstimmung gestellt werde, wenn der gar keine Wahl habe.
Es werde jeder Antrag geprüft, sagt Johannes Grützner vom Landesumweltministerium, dem das LLUR unterstellt ist. Das gilt auch bei ungewöhnlichen Rechtsauffassungen: Er erzählt, dass im Anhang des Antrags ein Rechtsgutachten beiliegt. Tenor: Man bräuchte keine Eignungsflächen für die Genehmigung. Für diese Fragen ist in Schleswig-Holstein das Innenministerium zuständig. Der Sprecher sagt: "Windanlagen dürfen nur in Eignungsgebieten stehen."
14 Jun 2011
AUTOREN
Daniel Kummetz
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