taz.de -- Entscheid des Verwaltungsgerichts: Papstgegner müssen Abstand halten

Die Demonstration gegen den Papstbesuch am 22 September darf laut Gerichtsentscheid nicht am Brandenburger Tor starten.

Bild: Kein Ort für Papst-Kritiker

Die Demonstration gegen den Papstbesuch am 22. September darf nicht am Brandenburger Tor starten. Das entschied das Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es lehnte einen Antrag des Lesben- und Schwulenverbandes und des Vereins Christopher Street Day auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Der Zug beginnt nun am Potsdamer Platz.

Der Widerspruch richtete sich gegen den Auflagenbescheid der Polizei vom 7. September. Darin werden die Startpunkte Pariser Platz und Platz des 18. März aus Sicherheitsgründen untersagt. Hintergrund ist die geplante Rede des Papstes im Bundestag.

Im Urteil heißt es: "Zwar ist es nachvollziehbar, dass die Antragsteller ihre Meinungskundgabe im Rahmen ihrer so bezeichneten ,kirchenkritischen Demo zum Papstbesuch' örtlich möglichst in der Nahe des Bundestages durchführen wollen, in dem zur gleichen Zeit S. H. Papst Benedikt XVI. eine Rede vor den Bundestagsabgeordneten halten wird, damit der Papst das Versammlungsanliegen auch wahrnehmen kann." Dem stehe die Gefahrenprognose der Polizei entgegen. Die Gefährdung des Papstes sei mit der des US-Präsidenten vergleichbar.

Kritisch merkten die Richter an, dass die Polizei bei der Ablehnung des Platzes des 18. März nicht die Straße des 17. Juni als Ausweichfläche einbezog. (dapd)

14 Sep 2011

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