taz.de -- EU-Klage gegen VW-Gesetz: Sperrminorität unerwünscht

Die EU-Kommission hat was gegen Niedersachsens 20-prozentige Sperrminorität an der Volkswagen AG. Deswegen verklagt sie die Bundesregierung erneut.

Bild: 20 Prozent von alldem gehört dem Land Niedersachsen. Noch.

BRÜSSEL/BERLIN afp/dpa/taz | Die EU-Kommission geht wieder gerichtlich gegen das VW-Gesetz vor. Am Donnerstag kündigte sie an, Deutschland wegen Verstoßes gegen den EU-Vertrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Die Forderung: Die Bundesregierung soll die 20-prozentige Sperrminorität des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG aufgeben.

Diese Sperrminorität bedeute unzulässige Sonderrechte, erklärte die Kommission. Im Allgemeinen setzt das Aktienrecht für Aktionäre einen Anteil von 25 Prozent an einem Unternehmen voraus, wenn sie ein Vetorecht haben wollen. Das niedrigere Quorum im VW-Gesetz sichert den besonderen Einfluss des Landes Niedersachsen und der Arbeitnehmervertreter bei Europas größtem Autohersteller.

Die Reaktionen in Deutschland waren unterschiedlich. Im Vorfeld hatte der niedersächsische CDU-Ministerpräsident David McAllister das Gesetz schon verteidigt. Bei der Haushaltsdebatte im Bundestag am Donnerstag fiel ihm jedoch sein Parteikollege, der sächsische Abgeordnete Andreas Lämmel, in den Rücken, indem er es für "überholt" erklärte. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Garrelt Duin, sagte dagegen, der Konzern sei "nicht trotz, sondern wegen des Einflusses des Landes Niedersachsen" so erfolgreich.

Auch Ulla Lötzer von der Linksfraktion meint, dem VW-Gesetz sei es "zu verdanken, dass Entscheidungen im Unternehmen über die Errichtung oder Verlagerung von Produktionsstätten nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter gefällt werden können". Die IG Metall in Niedersachsen sprach von einem "neoliberalen Vorstoß", mit dem die erweiterte Mitbestimmung "aus rein ideologischen Gründen" beseitigt werden solle, und kündigte Aktionen an.

Die Auseinandersetzungen über das VW-Gesetz ziehen sich schon gut zehn Jahre hin. Brüssel moniert, der politische Einfluss störe den freien Kapitalverkehr und erschwere feindliche Übernahmen. 2007 klagte die Kommission erstmals. Damals kippte der EuGH zwei Regelungen, nach denen das Stimmrecht unabhängig vom tatsächlichen Anteil eines Investors auf 20 Prozent begrenzt wurde und das Land zwei Sitze im Aufsichtsrat hatte. Die Bundesregierung änderte das Gesetz. Nach Meinung der EU-Kommission hat sie das Urteil aber nicht umgesetzt, solange die Sperrminorität bleibt.

24 Nov 2011

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