taz.de -- YouTube-Musik als MP3 downloaden: Das Recht auf Privatkopie
Google verlangt die Schließung einer Seite, mit der Nutzer einfach Musik aus YouTube-Videos herunterladen können. Der Konzern ist von der Aufregung überrascht.
Bild: Wir gehen mal davon aus, dass Prinz Charles seine Musik nicht heruntergeladen hat
„Wir fragen uns, was mit Google passiert ist“, heißt es auf der Seite [1][YouTube-MP3.org]. „Es ist nicht lange her, dass sie nach ihrer Philosophie lebten 'Tue nichts Böses'. Heute ignorieren sie Millionen Nutzer und verweisen stattdessen auf ihre fragwürdigen Geschäftsbedingungen, während sie die von anderen ignorieren, um Profit zu machen“.
Was ist passiert? Die anonymen Betreiber des Dienstes, der den Download von MP3-Dateien aus YouTube-Videos erlaubt, hat ein Schreiben des Google-Anwalts Harris Cohen erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihren Dienst einzustellen – ansonsten werde der amerikanische Konzern juristische Schritte ergreifen.
Grund: YouTube-MP3 verstoße gegen die Nutzungsbedingungen von Google, die den Download von Dateien untersagen, wenn sie nicht von Google selbst angeboten werden.
Für Google selbst ist das Schreiben nichts besonderes. Zwar will der Konzern nicht den Einzelfall kommentieren, gibt aber ein allgemein gehaltenes Statement ab: „Wir haben immer Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen ernst genommen und werden diese gegen Anbieter durchsetzen, die sie ignorieren“. Eine deutsche Sprecherin betont gegenüber taz.de, dass der Konzern nicht gegen Nutzer solcher Dienste vorgehe. Von daher könne man die Aufregung nicht nachvollziehen.
Wie du mir, so ich dir?
Ob die Seite wirklich gegen die Google-Nutzungsbedingungen verstößt, ist zumindest nicht ganz klar. Denn die Betreiber geben an, nicht die Programmierschnittstelle von Google in Anspruch zu nehmen – insofern hätten sie keinen Vertrag mit Google geschlossen und deshalb keinen Nutzungseinschränkungen zugestimmt. Die Betreiber der Seite werfen Google vor, bei seinen Diensten wie Google Books oder Google News genau so verfahren zu haben, in dem sie die Angebote anderer ohne deren vorherige Zustimmung nutzten.
Es ist zwar möglich, Streams mit Verschlüsselungstechniken abzusichern und so das Mitschneiden oder den Download wesentlich zu erschweren, aber bei YouTube ist dies nicht der Fall. Im Prinzip müssen die Download-Services nur die Internetadresse der Videodateien ermitteln und können sie so herunterladen und in ein anderes Format konvertieren. Dazu kann man Online-Dienste wie Youtube-MP3 nutzen oder eines von zahlreichen Browser-Plugins, die diese Aufgabe für den Nutzer übernehmen.
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht diese Praxis durch deutsches Recht gesichert: „Meiner Meinung nach kann das gesetzliche Recht auf Privatkopie nicht ohne weiteres durch die AGB eines Dienstes ausgehebelt werden.“
Keine „bösen“ Anzeigen
Schlechte Karten hat YouTube-MP3 jedoch, da die Seite Werbung platziert und somit Googles Dienste zum Geldverdienen nutzt. Zwar nehmen die Anbieter in Anspruch, nur wenig und keine „bösen“ Anzeigen einzublenden, die den Nutzer in Abofallen locken oder ihm Schadsoftware unterjubeln wollen. Aber durch die Kommerzialität des Dienstes hätte Google eine einfache Handhabe gegen das Angebot. Zudem wäre es für die Google-Techniker wohl kein Problem, die Server von YouTube-MP3 nicht mehr mit Videos zu beliefern.
Was im Einzelfall für Google kein Problem ist, ist jedoch in der Masse nicht unproblematisch. Denn natürlich lebt die Plattform davon, dass sich die Nutzer die Videos samt Werbung ansehen – über Download-Services wird diese Werbung umgangen. Gleichzeitig muss Google um die Musikvideos fürchten, die noch kostenlos und legal auf der Plattform eingestellt werden. Wenn die Nutzer die Musik von diesen Videos einfach herunterladen können, werden die Musikkonzerne eher davon Abstand nehmen, YouTube als Werbekanal zu nutzen.
22 Jun 2012
LINKS
[1] http://www.youtube-mp3.org/help-us
AUTOREN
Torsten Kleinz
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