taz.de -- Berliner Justiz: Schwelgende Reichsbürger

JUSTIZ Udo Voigt, Ex-NPD-Chef, ehrt die Waffen-SS und steht vor Gericht.

Udo Voigt sagt es auch im Gerichtssaal noch einmal, erhebt sich hinter der Anklagebank. 1945 sei kein Tag der Befreiung gewesen –schon wegen des „alliierten Bombenholocausts“ nicht, so der NPD-Mann. Und „selbstverständlich“ ehre er die „Soldaten der Wehrmacht und Waffen-SS, die tapfer ihre Pflicht taten“.

Diesmal bleibt es ruhig – sitzen im Publikum des Landgerichts doch vor allem ältere Gesinnungsfreunde des 60-jährigen Rechtsextremen. Als Voigt seine Rede schon einmal hielt, vor zwei Jahren im Bezirksparlament von Treptow-Köpenick anlässlich des 65. Jahrestags der Befreiung vom Nationalsozialismus, hagelte es laute Empörung. Und eine Anzeige wegen Volksverhetzung.

Voigt gibt sich locker, als er sich deswegen am Donnerstag verantworten muss. Verschränkt die Arme, grinst. Die Anklage weist er von sich: Er habe nur der Opfern des Krieges gedenken wollen, „allen Opfern“. Dass sich die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ in der Szene großer Beliebtheit erfreut, sagt Voigt nicht. Auch Linkenpolitiker Hans Erxleben, der Voigt anzeigte, und Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) sprechen vor Gericht von einer gezielten Provokation des NPDlers. Parlamentsvorsteher Siegfried Stock (SPD) nennt die Rede eine „Zumutung“.

Auch bei einem NPD-Werbespot zur Berlin-Wahl 2011, den Voigt mit dem damaligen Landeschef Uwe Meenen verantworten soll, spricht die Staatsanwaltschaft von Volksverhetzung. „Ausländerrückführung jetzt“, fordert Voigt in dem Video, zuvor wird Migranten kollektiv Kriminalität unterstellt. Der RBB weigerte sich, den Spot auszustrahlen. Auch Meenen, der neben Voigt angeklagt ist, macht aus seiner Gesinnung keinen Hehl. Nach seiner Staatsangehörigkeit befragt, antwortet der 47-Jährige: „Deutsches Reich“. Freude unter den Rechten im Publikum.

In ihrer Partei sind Voigt und Meenen Absteiger. Letzterer musste seinen Landesvorsitz abgeben, Voigt wurde 2011 nach 15 Jahren als NPD-Bundeschef abgewählt. Beide müssen am Montag zur Fortsetzung des Prozesses wieder vor Gericht erscheinen.

KONRAD LITSCHKO

7 Sep 2012

AUTOREN

Konrad Litschko

ARTIKEL ZUM THEMA

Rechte in Sachsen: Eigene Polizei für „Reichsbürger“

Bei Dresden überfallen „Hilfspolizisten“ einen Gerichtsvollzieher. Sie gehören zum Umfeld der „Reichsbürger“, die die BRD nicht anerkennen.

Für Volksverhetzung verurteilt: Strafe für Ex-NPD-Chef

NPD-Mann Udo Voigt erhält eine Bewährungsstrafe, weil er sich in einer Rede vor der Waffen-SS "verneigte". Bereuen tut er das nicht.

Kommentar NPD: Schöne Repression

Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass die Mitgliedschaft in der NPD einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst entgegenstehen kann. Es geht den Richtern um Taten, nicht Gesinnung.

Aufruf zur Gewalt versendet: Rechter durfte gekündigt werden

Der öffentliche Dienst entlässt einen Rechten, nachdem er per E-Mail zum Aufstand aufgerufen hatte. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Kündigung.

Proxied content from gemini://taz.de/%215084627 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215084627
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.