taz.de -- Petition zum Leistungsschutzrecht: Zum Scheitern verurteilt?

Die E-Petition des Piraten Bruno Kramm hat das Ziel von 50.000 Mitzeichnern deutlich verfehlt. War das absehbar? Und: Ist das überhaupt schlimm?

Bild: Aufrecht oder kniend? – Eine klassische analoge Petition.

BERLIN taz | Schon der Start war nicht der Beste. Kaum hatte Bruno Kramm von der Piratenpartei im September die [1][E-Petition gegen den Gesetzentwurf] für ein Leistungsschutzrecht (LSR) zur Mitzeichnung freigegeben, zeigte sich das Blog [2][netzpolitik.org eher unzufrieden].

„Ich finde es etwas suboptimal, dass eine solche Petition ... als Parteiaktion gebrandet wird“, schrieb der Netzaktivist Markus Beckedahl da. Egal, ob letztlich die Parteiorientierung der Petition potentiell Interessierte abgeschreckt hat oder es noch andere Gründe gab, fest steht, dass das Ziel von 50.000 Mitzeichnern deutlich verfehlt wurde.

Gut 21.000 Menschen haben gegen den Entwurf des LSR unterschrieben. Das sind nicht genug, um eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erreichen. Nichtsdestotrotz wird sich der Ausschuss mit dem Anliegen beschäftigen. Mindestens zwei Mitglieder des Gremiums, jeweils ein Abgeordneter von Regierungs- und Oppositionspartei, werden sich zur Sachlage informieren und eine Empfehlung für ein Votum im Ausschuss abgeben, welches dann wiederum dem Bundestagsplenum vorgelegt werden wird.

Kein Zeitplan für den Fortgang

Einen Zeitplan für diese Schritte gibt es jedoch nicht. Das Sekretariat des Dienstes des Ausschusses erklärte gegenüber taz.de, dass man sich bei laufenden Gesetzgebungsverfahren zwar bemühe, zeitnah zu einem Votum zu gelangen, die Abgeordneten aber keine Fristen befolgen müssten.

Der Zweck der Petition, zeitnah eine möglichst große Öffentlichkeit zu erreichen, um so Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, steht unter diesen Bedingungen zumindest teilweise in Frage. Kann man also von einem Scheitern sprechen? Glaubt man dem allgemeinen Rauschen in sozialen Netzwerken und Blogs: ja. Wie aber wird angesichts dieser Niederlage das politische Werkzeug der Petition selber bewertet?

Während eine Position die ist, dass Petitionen generell einfach [3][nicht mehr das große Ding] sind und neue Kampagnenwege gefunden werden müssen, gibt es zu diesem Urteil durchaus [4][expliziten und impliziten Widerspruch]. Hier wird das Scheitern eher dem konkreten Aufbau und der Dynamik dieser einen Petition zugeschrieben.

Weckruf für die Aktiven

Die halbherzige Unterstützung der Netzprominenz wird angeführt, die schlampige Formulierung und immer wieder die parteipolitische Anlehnung der Petition. Die Frage, ob die Selbstdefinition als Bittsteller – nichts anderes ist die Formulierung einer Eingabe an die Behörden – eine geeignete Form politischer Kampagnenführung mündiger Bürgerinnen und Bürger ist, wird kaum beantwortet.

Den Bogen weiter schlagend gehen aber [5][einige Einschätzungen] dahin, dass Petitionen nur [6][Teil einer größeren Kampagnenstrategie] sein können. Ob nach dem Kater des vorhersehbaren Scheiterns der LSR-Petition wieder genug Fahrt in die Kampagne kommt, hängt sicher wesentlich davon ab, wie ausgewogen die Aktiven aus der diversifizierten Netzgemeinde verschiedene politische Techniken miteinander verzahnen können – und wie einig sie sich über die konkreten Ziele sein werden. Eine Art Weckruf, ein Hinweis auf strukturelle Schwächen des politischen Aktivismus im Netz war die Petition so allemal.

11 Oct 2012

[1] http://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_16/Petition_35009.html

[2] http://netzpolitik.org/2012/piratenpartei-startet-epetiton-gegen-leistungsschutzrecht/

[3] http://www.metronaut.de/2012/10/petitionen-sind-fuern-arsch/

[4] http://carta.info/49665/hat-das-netz-seine-kraft-verloren/

[5] http://isarmatrose.com/?p=2842

[6] http://netzpolitik.org/2012/leistungsschutzrecht-nur-weil-nur-20-000-menschen-dagegen-unterschrieben-haben-ist-es-immer-noch-nicht-akzeptabel/

AUTOREN

Daniél Kretschmar

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