taz.de -- Riskante Nanopartikel: Die unsichtbare Gefahr
Umweltorganisationen fordern EU-Regeln für Nanopartikel. In Tierversuchen hat sich bereits gezeigt, dass die Teilchen krebserregend sind.
Bild: Sie stecken bereits in Sonnencreme, Zahnpasta und Ketchup. Nanopartikel sollen aber krebserregend sein
BRÜSSEL taz| Nanopartikel sind winzig – und stecken mittlerweile in Sonnencremes und Zahnpasten, in Tomatenketchup, Farben und Schuhputzzeug. Die oft nur aus wenigen Atomen bestehenden Stoffe verhindern Verklumpen, stabilisieren Farben und erhöhen die Haltbarkeit von Produkten.
Deshalb kommen sie in der Industrie immer häufiger zum Einsatz. Regeln für ihre Anwendung gibt es in der EU aber bislang nur für wenige Bereiche wie die Kosmetikindustrie.
„Das ist unverantwortlich. Die Nanovarianten verhalten sich oft ganz anders als die normalen Stoffe. Deshalb brauchen wir eine eigene Risikobewertung“, sagt Jurek Vengels, Nano-Experte beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Gemeinsam mit zwei weiteren europäischen Umweltorganisationen legt der BUND an diesem Dienstag der Europäischen Kommission einen bereits vorformulierten Gesetzesvorschlag für eine Nano-Regulierung vor. Dies ist durchaus ungewöhnlich. „Wir wollten es möglichst konkret machen, weil sich die EU-Kommission bisher immer wieder herausgeredet hat“, sagt Vengels.
Bereits im April 2009 hatte das EU-Parlament die Behörde aufgefordert, die Nutzung von Nanopartikeln zu regulieren. Die EU-Kommission sperrt sich allerdings dagegen. In einer Stellungnahme vom Oktober dieses Jahres machte sie klar, dass sie eine solche Regelung für „nicht notwendig“ hält.
Der BUND sieht das anders. Es gäbe bereits Hinweise darauf, dass Nanopartikel gesundheitsschädlich sein können. So haben Nanoteilchen aus Kohlenstoff im Tierversuch Lungentumore ausgelöst, sagt Jurek Vengels. „Dabei ist Kohlenstoff in seiner normalen Form völlig unbedenklich. Deshalb brauchen wir besondere Tests für die Nanoteilchen“, sagt der BUND-Experte.
Die Umweltschutzorganisationen verlangen ein europäisches Register für Nanoprodukte, eine Kennzeichnungspflicht zum Beispiel für Kosmetikprodukte und Lebensmitteln sowie vorgeschriebene Tests, bevor Produkte mit den Partikeln auf den Markt gebracht werden dürfen.
Nanopartikel werden oft nur in sehr kleinen Mengen hergestellt. Deshalb greifen für diese Stoffe auch die für größere Mengen Chemikalien geltenden EU-Regeln nicht. Die Kommission äußerte sich nicht zu dem Vorstoß. Man warte ab, bis der Vorschlag vorliege, sagte ein Sprecher der Behörde.
13 Nov 2012
AUTOREN
Ruth Reichstein
EU-Richtlinien
Krebs
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