taz.de -- Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Entschädigung ist rechtens
Straftäter, die illegal zu lange sicherungsverwahrt wurden, haben Anspruch auf Entschädigung. Ein Gericht in Baden-Württemberg wies eine Berufung der Landesregierung ab.
Bild: Illegal eingesperrt? Der Staat haftet
KARLSRUHE dpa | Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung waren, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag. Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zu (Az. 12 U 60/12 u.a.).
Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Zahlen muss das Land Baden-Württemberg. Das Urteil im bundesweit ersten Prozess um Entschädigung für frühere Sicherungsverwahrte dürfte Signalwirkung haben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. Die Kläger hatten wegen Vergewaltigung – in einem Fall zudem wegen Mordversuchs – lange Haftstrafen verbüßt und danach zehn Jahre Sicherungsverwahrung abgesessen.
Das war zur Zeit der Verurteilung das Maximum. 1998 ermöglichte der Gesetzgeber die unbefristete Verwahrung. Statt entlassen zu werden, blieben die Männer weitere acht bis zwölf Jahre eingesperrt.
29 Nov 2012
Baden-Württemberg
Sicherheit
Schadensersatz
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