taz.de -- Prokon-Insolvenz: Schlimm, aber nicht so schlimm
Beim Windkraft-Finanzierer Prokon fallen 150 Jobs weg, die Anleger verlieren einen Großteil ihres Geldes. Verbraucherschützer kritisiert die Kapitalmarktgesetze.
Bild: Bornstedt, Sachsen-Anhalt: 2011 war noch alles gut im Prokon-Windpark.
BERLIN/HAMBURG rtr/dpa/taz| Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin hat Mitarbeitern und Gläubigern des zahlungsunfähigen Windkraftbetreibers Prokon Hoffnung gemacht. Es werde schlimm, aber nicht so schlimm wie befürchtet. Die Firma solle saniert, „mehr als 300 der zuletzt 450 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz“ behalten können, kündigte er am Freitag in Hamburg an. Zudem müssten die Gläubiger keinen Totalausfall fürchten.
Die Anleger des insolventen Windenergie-Unternehmens Prokon werden mindestens 40 Prozent ihres Kapitals verlieren, vielleicht aber auch 70 Prozent. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin sagte mit, die Höhe der sogenannten Insolvenzquote sei zwar noch ungewiss, er rechne aber derzeit damit, dass Prokon 30 bis 60 Prozent der Schulden begleichen könne.
Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 15. September beim Insolvenzverwalter anmelden. 75.000 Anleger hatten in der Hoffnung auf satte Renditen Prokon insgesamt 1,4 Milliarden Euro an Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Allerdings müssen sich Halter von Genussscheinen in der Insolvenz hinter anderen Gläubigern anstellen.
Das Amtsgericht Itzehoe hatte am Donnerstag das Insolvenzverfahren für die Prokon Regenerative Energien GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die übrigen Konzernteile mit gut 800 Mitarbeitern sind nicht betroffen. Vor allem gekündigte Genussrechte in Höhe von 368 Millionen Euro hatten die fälligen Verbindlichkeiten auf rund 391 Millionen Euro in die Höhe gekurbelt, denen lediglich 19 Millionen Euro Liquidität gegenüber stehen. Einem Vermögen von rund einer Milliarde Euro stehen Verbindlichkeiten von rund 1,5 Milliarden gegenüber.
Fortführung des Kerngeschäfts
Der Insolvenzverwalter will bis zur ersten Gläubigerversammlung im Juli Eckpunkte für die Sanierung festgezurrt haben. Ziel sei es, das Unternehmen „in einer angepassten Form zu erhalten und, betriebswirtschaftlich vertretbar, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu retten“. Die Fortführung des Kerngeschäfts von Prokon – Betrieb und Projektierung von Windparks – sei gesichert.
Die Gläubigerversammlung soll am 22. Juli über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Währenddessen kann Prokon weiter arbeiten. Das 1995 gegründete Unternehmen mit insgesamt 1.300 Mitarbeitern hatte Mitte Januar Insolvenz angemeldet. Zuvor hatte Firmengründer Carsten Rodbertus Anleger aufgefordert, ihr Geld im Unternehmen zu lassen. Sonst sei die Insolvenz unausweichlich.
Mit Verweis auf Prokon hat der neue Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, das Schutzniveau in Deutschland als unzureichend kritisiert. Ausnahmen in der Gesetzgebung unterliefen wirksame Regeln der EU für Produkte des grauen Kapitalmarkts, sagte Müller. „Das Schutzniveau in Deutschland ist nicht so gut wie in anderen Staaten Europas“. Dass hierzulande bis heute Werbung für Prokon zu sehen sei, wäre in anderen europäischen Ländern nicht möglich.
2 May 2014
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