taz.de -- Urteil zu Cannabis als Therapiemittel: Anbau als „Notlösung“ erlaubt
Wer chronisch krank ist und Cannabis für die Therapie braucht, darf dieses künftig in Ausnahmefällen selbst anbauen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Bild: Grund zur vorsichtigen Freude: Initiative zur Legalisierung demonstriert am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Köln
KÖLN dpa/taz | Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen Zuhause selbst zu Therapiezwecken anbauen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag in einem aufsehenerregenden Urteil nach den Klagen von fünf Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot.
Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative für ihn zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist.
In drei Verfahren seien die Voraussetzungen gegeben, weil etwa in der Wohnung der Zugriff Dritte auf die Cannabis-Pflanzen ausgeschlossen werden kann, [1][so das Gericht.] In einem anderen Verfahren sah das Gericht diese Voraussetzungen nicht gegeben. Die Klage eines weiteren Kläger wies das Gericht ab, weil es davon ausgeht, dass der Kläger noch nicht alle „zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe“.
In Deutschland ist knapp 300 chronisch kranken Menschen per Sondergenehmigung erlaubt, Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Dort kostet ein Gramm allerdings etwa 15 Euro. Für die Therapie benötigen manche Patienten allerdings zwischen 50 und 100 Gramm im Monat. Die Medizin ist für sie damit unerschwinglich.
22 Jul 2014
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[1] http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/14_140722/index.php
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