taz.de -- Freispruch für Mollath: Doch nicht geisteskrank
Er saß zu Unrecht jahrelang in der Psychiatrie. Nun wurde Gustl Mollath freigesprochen und bekommt eine Entschädigung. Als Gewalttäter gilt er dennoch.
Bild: Der letzte Prozesstag im Verfahren gegen Mollath wurde mit Spannung erwartet.
REGENSBURG dpa | Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist freigesprochen worden. Nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths.
Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an.
Das Gericht hielt den 57-Jährigen gleichwohl für schuldig, seine frühere Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess. Damals war er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er kann daher jetzt den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn aber in die Psychiatrie ein. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.
14 Aug 2014
Gustl Mollath
Freispruch
Psychiatrie
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