taz.de -- Menschenrechtler vor UN-Anhörung: Bund soll mehr gegen Rassismus tun

Die Bundesregierung muss sich vor den UN kritischen Fragen zu ihrem Einsatz gegen Rassismus stellen. Das Institut für Menschenrechte sieht klare Defizite.

Bild: Islamfeinde in Düsseldorf: „Dügida“

GENF dpa | MenschenrechtsexpertInnen fordern von der Bundesregierung einen umfassenderen Einsatz gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in Deutschland als bisher. Unter anderem die Pegida-Demonstrationen hätten deutlich gemacht, dass „Rassismus sich nicht nur in rechtsextremen Milieus, sondern in der gesamten Gesellschaft findet“, [1][erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte im Vorfeld einer UN-Anhörung] am Dienstag und Mittwoch in Genf.

Dabei muss sich die Bundesregierung turnusgemäß kritischen Fragen der unabhängigen Experten des UN-Ausschusses für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung stellen. Parallel zum deutschen Staatenbericht über die Verwirklichung der 1965 von den Vereinten Nationen beschlossenen Anti-Rassismus-Konvention haben deutsche Menschenrechtsgruppen dem Ausschuss Berichte über aus ihrer Sicht existierende Defizite vorgelegt.

„Wir erhoffen uns von dem Ausschuss klare Signale, damit die Bekämpfung von Rassismus in Deutschland endlich zu einem wichtigen Politikfeld wird“, sagte Petra Follmar-Otto, Abteilungsleiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Im Parallelbericht des Instituts wird eine „Zunahme rassistischer Äußerungen im öffentlichen Raum“ beklagt.

Systemische Mängel

Dies werde auch dadurch begünstigt, dass in Politik, Behörden und Gerichten Rassismus zu eng definiert und auf den organisierten Rechtsextremismus reduziert wird, erklärte Hendrik Cremer, der Rassismus-Experte des Instituts. [2][Die Fehler bei den Ermittlungen im Fall der rechten Terrorzelle NSU] hätten zum Beispiel gezeigt, dass es bei den Sicherheitsbehörden systemische Mängel im Umgang mit Rassismus gebe.

Vorwürfe erheben Menschenrechtsaktivisten auch hinsichtlich des [3][„Racial Profiling“ bei der Polizei]. So würde die Bundespolizei bei Kontrollen in Zügen verstärkt Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe herausgreifen und damit gegen das [4][Diskriminierungsverbot der UN-Konvention] verstoßen. Bemängelt wird zudem, dass in einigen deutschen Kommunen Flüchtlinge vom Zugang zum Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden. Der Schutz vor Diskriminierung sei in Deutschland zwar verbessert worden. Jedoch stießen Betroffene immer noch auf Schwierigkeiten, wenn sie in solchen Fällen juristische Hilfe suchten.

Die Bundesregierung wird bei den Anhörungen durch eine Delegation der Ministerien für Justiz und Inneres sowie der Polizei und weiterer Behörden vertreten. Sie wird geführt von Almut Wittling-Vogel, Leiterin der Unterabteilung für Menschenrechte, EU-Grundsatzfragen und Völkerrecht im Justizministerium. Der UN-Ausschuss veröffentlicht einige Tage nach den Anhörungen Empfehlungen für die Bundesregierung.

4 May 2015

[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Parallelbericht_DIMR_an_CERD_im_Rahmen_der_Pruefung_des_19_22_Staatenberichts_2015.pdf

[2] http://www.taz.de/!148860/

[3] http://www.taz.de/!118832/

[4] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICERD/icerd_de.pdf

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