taz.de -- Gericht lehnt Einspruch von Assange ab: Haftbefehl bleibt bestehen

Schwedens Oberster Gerichtshof lehnt Julian Assanges Berufung gegen den Haftbefehl ab. Vernehmung demnächst in seinem Botschaftsexil.

Bild: Julian Assange: An Konferenzen kann er nur zugeschaltet übers Internet teilnehmen.

STOCKHOLM afp | Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seiner Berufung gegen den bestehenden Haftbefehl vor dem Obersten Gericht Schwedens gescheitert. Das Gericht sehe keinen Grund dafür, den Haftbefehl aufzuheben, hieß es am Montag in einer Mitteilung. Die Ermittler hätten bereits erste Schritte eingeleitet, um Assange in London zu befragen.

Schweden fordert seit dem Jahr 2010 die Auslieferung Assanges, um ihn zu Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zu verhören. Zuletzt bot die schwedische Staatsanwaltschaft dem Wikileaks-Gründer aber an, ihn in seinem ecuadorianischen Botschaftsexil in London zu den Vorwürfen zu befragen. Assange ist nach Angaben seiner Anwälte dazu bereit.

Nachdem Assange bei der britischen Justiz alle Rechtsmittel gegen das Auslieferungsgesuch ausgeschöpft hatte, floh er im Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London. Er bezeichnet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als politisch motiviert und fürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen könnte.

Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Allein Assanges Überwachung in der Botschaft durch die britische Polizei soll täglich fast 11.000 Euro kosten.

11 May 2015

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