taz.de -- Daniela Ludwig
Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert, dass die Grenze für den Eigenbedarf auf sechs Gramm angehoben wird.
Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert, dass die Grenze für den Eigenbedarf auf sechs Gramm angehoben wird.