taz.de -- Triage
Wer bekommt bei Pandemien das letzte Bett in der Intensivstation? Das Bundesverfassungsgericht überlässt es den Ländern, darüber zu entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht gibt Ärzten wieder mehr Spielraum bei der Triage. Das Parlament habe zu Corona-Zeiten seine Kompetenz überschritten.
Die humanitäre Hilfe fällt jetzt auch in Deutschland massiven Kürzungen zum Opfer. Der Aufschrei sollte größter sein, wenn es um Menschenleben geht.
Kleine Krankenhäuser schließen, immer mehr Menschen strömen in große Notaufnahmen. Deshalb wird in Freiburg per Algorithmus vorsortiert. Klappt das?
Das jüngst beschlossene „Triage-Gesetz“ gehört vors Verfassungsgericht, sagt Behindertenrechtsaktivist Constantin Grosch. Er nennt Alternativen.
Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung zur Triage versäumt wichtige ethische Fragen. Das Thema verdient eine Debatte in der gesamten Gesellschaft.
Nach einer letzten Debatte im Bundestag wird ein Gesetz beschlossen, das Ärzte und Menschenrechtsaktivisten aufbringt. Es geht um Leben und Tod.
Im Katastrophenfall stehen Ärzt*innen vor einer schrecklichen Entscheidung. Dazu beschließt der Bundestag eine Regelung, die kaum diskutiert wurde und Tabus bricht.
Triage, ungeklärte Todesfälle, Evakuierung: In „Five Days at Memorial“ versucht eine Klinik verzweifelt, während Hurricane „Katrina“ Leben zu retten.
Er galt mal als Gesundheitsminister der Herzen. Aber mit seiner Politik bleibt Minister Karl Lauterbach bisher erfolglos.
Der Gesundheitsminister reagiert auf die Kritik am Entwurf zum Triage-Gesetz. Es würde Menschen mit Behinderung nicht ausreichend schützen.
Der Gesundheitsausschuss lädt zu Gesprächen. Zunächst vergessen: Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung.
Die Kliniken geraten an ihre Grenzen. Als Notfallsanitäter und Berater für klinischen Katastrophenschutz weiß Philipp Polster, was Triage bedeutet.
Das Triageurteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für Menschen mit Behinderungen, sagt Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen.
Die Richter:innen in Karlsruhe erklären in ihrem Urteil eine Triage für zulässig. Die Politik ist aufgefordert, Menschen mit Behinderung zu schützen.
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage besonders geschützt werden.
Regierende Giffey (SPD) und Charité-Vorstand Kroemer sprechen von „schwieriger Übergangssituation“ vor Omikron-Welle. Krisenstab trifft sich Mittwoch.
Werden Intensivbetten knapp, stehen Ärzt:innen vor harten Entscheidungen. Menschen mit Behinderung müssen dabei besonders geschützt werden, entschied nun das BVerfG.
In Augsburg ist die Lage auf den Intensivstationen besonders angespannt. Axel Heller vom dortigen Universitätsklinikum übers eigene Triage-Konzept.
Auf den Intensivstationen sind viele Betten belegt. Kommt jetzt die Triage, oder haben wir sie längst? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Grüne Minister fordern Verlängerung der Epidemischen Lage. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 277,4. Die Bundeswehr stellt unterstützend 12.000 Soldaten.
In Basel begeistert nicht nur Ólafur Elíassons Flutung der Fondation Beyeler. Noch interessanter ist die Arena für einen Baum auf dem Münsterplatz.
Haben wir als Gesellschaft in der Bekämpfung der Corona-Pandemie versagt? Ein Gespräch mit den Risikoethikern Adriano Mannino und Nikil Mukerji.
Im Südosten Sachsens eskaliert die Coronalage. Zittaus Krematorium ist überlastet. Behörden machen Überstunden, um Totenscheine auszustellen.
Als Mensch mit Behinderung würde sie im Falle der Triage aussortiert werden, sagt Richterin Nancy Poser. Sie hat Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Kliniken bereiten sich auf steigende Patientenzahlen vor. Mitarbeitende werden auch für den Katastrophenfall, die Triage, geschult.
In einer Klinik im sächsischen Zittau ist der Ernstfall eingetreten. Es gibt nicht genügend Beatmungsgeräte für alle Covid-Patient:innen.
Das Gesundheitssystem im Saarland steht kurz vor der Überlastung. Sachsens Gesundheitsministerin versteht Triage-Aussage in Zittau als „Warnruf“. Die Coronalage.
Dokumente sollen belegen: In der Region Madrid wurden nur bestimmte Senioren mit Covid-19 in Kliniken verlegt. Die Zuständigen sind in der Defensive.
Wer wird bei knappen Ressourcen beatmet und wer nicht? Die klinische Situation des Patienten ist entscheidend, sagt Medizinethikerin Alena Buyx.