taz.de -- Katrin Helling-Plahr
Unheilbar Kranke, die sich mit einem Betäubungsmittel das Leben nehmen wollen, können es nicht bekommen – obwohl ein Gerichtsurteil das in Ausnahmefällen erlaubt.
Unheilbar Kranke, die sich mit einem Betäubungsmittel das Leben nehmen wollen, können es nicht bekommen – obwohl ein Gerichtsurteil das in Ausnahmefällen erlaubt.