taz.de -- Telemediengesetz

Kolumne Flimmern und Rauschen: Und sie schufen ein Gericht

Im neuen Telemediengesetz ist eine Schlichtungsstelle vorgesehen. Endlich wurde auch bekannt, wie genau diese arbeiten soll.

Änderung des Telemediengesetzes: Länder verhandeln über Apps

Die Ministerpräsidenten beraten, was die Öffentlich-Rechtlichen im Netz dürfen. Sender und Verlage scheinen sich schon geeinigt zu haben.

Verbandsvorsitzender über TV im Netz: „Es kommt was auf uns zu“

Am Donnerstag wird darüber beraten, was ARD und ZDF im Netz dürfen. Die Privatsender brauchen Schutzräume, sagt Hans Demmel.

ARD und ZDF auf Youtube, Facebook & Co.: Wer zahlt wieviel für welche Inhalte?

Verlage wollen den Öffentlich-Rechtlichen ausführliche Texte im Netz verbieten. Privatsender sähen sie gern aus Facebook & Co. gedrängt.

Abschaffung der Störerhaftung: Koalition einigt sich auf WLAN-Gesetz

Mit dem neuen Gesetz müssen WLAN-Betreiber künftig nicht mehr befürchten, für die Vergehen von Nutzern ihres Internetzugangs haftbar gemacht zu werden.

Freies WLAN in Deutschland: Störerhaftung vor Abschaffung

Die Koalition einigt sich, Betreiber von WLAN-Hotspots von der Haftung auszunehmen. Auch die Netzversorgung könnte davon profitieren.

Polnischer Außenminister zu EU-Kritik: „Verständnis wäre wünschenswert“

Die PiS greift mit Gesetzen in Justiz und Medien ein, die EU droht mit Konsequenzen. Polens Außenminister fordert nun Solidarität – vor allem von Deutschland.

Kommentar Telemediengesetz: Free Wifi!

Die Bundesregierung plant ein neues Telemediengesetz: endlich freies WLan für alle? Pustekuchen. So ziemlich das Gegenteil wird eintreffen.

Kabinett verabschiedet Telemediengesetz: Falsche Wege aus der Störerhaftung

Die Regierung will Rechtssicherheit für Anbieter von öffentlichem WLAN. Kritiker bemängeln eine schlampige Umsetzung, die auf Kosten der Anonymität gehe.

Gerichtsprozess zu Filesharing: WLAN ohne Nebenwirkung

Ein Beschluss stärkt Privatleute, die ihren drahtlosen Netzzugang anderen anbieten. Der Bereitsteller haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter.