taz.de -- Sterbehilfe Deutschland
Die Legalisierung der Sterbehilfe in Frankreich wäre ein ähnlich großer Fortschritt wie das Ende der Todesstrafe und die Entkriminalisierung von Abtreibungen.
Ja, die Verurteilung eines Arztes wird Auswirkungen haben. Doch psychisch Kranke sind durch das Urteil nicht pauschal von Suizidhilfe ausgeschlossen.
Autor Frédéric Valin war für den Ehrenpreis des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands vorgeschlagen. Der Leiter des Verbandes erklärt, warum die Nominierung nun zurückgezogen wurde.
In zwei Strafprozessen um die ärztliche Suizidhilfe geht es um den „freien Willen“ bei psychischer Erkrankung. Das ist nicht einfach zu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Es verweist alternativ auf Sterbehilfe-Organisationen.
Der Bundestag hat sich nicht auf eine Regelung zur Sterbehilfe einigen können. Können wir jetzt erst mal über ein Leben in Würde für alle sprechen?
Zwei Gesetzentwürfe zur ärztlichen Suizidhilfe sind im Bundestag gescheitert. So fehlt weiter Rechtssicherheit für Sterbewillige, -helfer und Ärzte.
Die Politik scheut sich, die ärztliche Suizidhilfe zu institutionalisieren. Das begleitete Sterben bleibt also in der Grauzone – und ein Privileg.
Im Bundestag verfehlen zwei Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe eine Mehrheit. Dafür stimmt das Parlament für mehr Suizid-Vorbeugung.
Am Donnerstag stimmt der Bundestag über Suizidhilfe ab. Schafft es keiner der Entwürfe, brauchen Sterbewillige weiterhin Vereinsmitgliedschaften.
Das bestehende Strafrecht schützt Patient*innen und Ärzt*innen bereits gut vor den Gefahren durch eine unverantwortliche Suizidhilfe.
Vor der Sommerpause soll der Bundestag zur Sterbehilfe entscheiden. Nun haben sich zwei überparteiliche Gruppen auf einen Entwurf geeinigt.
Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft setzt voraus, den Menschen auch und gerade die Vorstellung vom eigenen Lebensende selbst zuzugestehen.
Unsere Gesellschaft forciert eine Enttabuisierung des Todes. Zugleich will sie ihn durch sprachliche Verharmlosung unter Kontrolle bringen.
Der Bundestag debattiert am Freitag über die Sterbehilfe. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), berichtet aus der Praxis.
Niemand trifft leichtfertig die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden. Es muss die Möglichkeit geben für einen begleiteten, schmerzfreien Suizid.
Der Bundestag debattierte über Beihilfe zum Suizid. Die vorgestellten Gesetzentwürfe haben unterschiedliche Beratungskonzepte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Beschwerde eines dänischen Mediziners ab. Es gäbe kein Recht auf assistierten Suizid.
Der alte Bundestag hatte nicht entschieden, jetzt gewinnt die Sterbehilfe-Debatte wieder Tempo. Zwei Gesetzesentwürfe liegen schon auf dem Tisch.
Abgeordnete mehrerer Parteien wollen die Sterbehilfe neu regeln. Dabei werden diejenigen, die assistierten Suizid in Betracht ziehen, entmündigt.
Seit die Begleitung in den Freitod legal ist, haben die Sterbehilfevereine Zulauf. Auch der 96-jährige Karl T. will selbstbestimmt sterben.
Es gibt diverse Gesetzesvorschläge für die Suizidassistenz, die aber von Sterbehilfevereinen abgelehnt werden. Am Mittwoch debattiert der Bundestag.
Jede krankenversicherte Person in Deutschland hat Anspruch auf Palliativversorgung. Das wissen nur leider die Wenigsten – und das ist nicht gut.
Der ärztlich assistierte Suizid muss in Notlagen möglich werden. Zwei neue Gesetzentwürfe zeigen brauchbare Wege, wie das gehen kann.
Der assistierte Suizid wird kommen. Doch in evangelischen Einrichtungen sollte er nicht möglich sein. Auch aufgrund der deutschen Geschichte.
Das Medikament Natrium-Pentobarbital darf vorerst nicht zur Selbsttötung erworben werden. So urteilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag.
Hans-Jürgen Brennecke kämpft für sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Ein Betäubungsmittel steht ihm zu, das Gesundheitsministerium blockiert.
Sterbehilfe ist zukünftig erlaubt. Für ÄrztInnen bedeutet das womöglich eine Anpassung ihres Berufsrechts, das Suizidhilfe eigentlich verbietet.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist richtig. Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung durch Ärztekammer und Gesetzgeber an.
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot der „geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung“. Suizidhilfe-Vereine können wieder legal arbeiten.
Seit einem Jahr ist geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland verboten. Die Neuregelung schafft neue Probleme: Trifft sie die richtigen?
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zum vorläufigen Aussetzen des Verbots ab.
Peter Puppe hat sich selbst zum Sterbehelfer ausgebildet. Er hat Methoden ausgekundschaftet, sich zu töten, schmerzfrei, soweit sich das sagen lässt.
Selbstbestimmter Wunsch zu sterben? Wenn Alte Angst haben, in ein Heim mit schlechter Betreuung zu kommen, gibt es den nicht.
Die professionelle Suizidbegleitung soll per Gesetz verboten werden: Bei einer Debatte in Bremen prallen Extrempositionen aufeinander.
Der Bundestag diskutiert über ein Verbot der Sterbehilfe. Dabei ist sie wichtig, um Suizide zu verhindern, meint Ludwig Minelli.
Ingrid Sander litt an Kinderlähmung und sitzt im Rollstuhl. Sie will sterben, bevor es unerträglich wird oder der Bundestag sie daran hindert.
Brauchen wir ein neues Gesetz zur Sterbehilfe? Nein, sagt Roger Kusch, der einen Sterbehilfe-Verein führt. SPD-Politiker Lauterbach sieht Bedarf.
Im Herbst soll über ein neues Gesetz abgestimmt werden. Wie ist der Status quo und was sind eigentlich die strittigen Punkte?
Politiker aller Fraktionen legen einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vor. Die geschäftsmäßige Förderung des Suizids soll demnach bestraft werden.
Die Beihilfe zur Selbsttötung ist derzeit straffrei. Bei aktiver Hilfe müssen Ärzte bisher mit Sanktionen rechnen. Das könnte sich in diesem Jahr ändern.