taz.de -- Alle Artikel von Julia Herrnböck
Wer länger im Ausland lebt oder dort geboren ist, muss sich das Wahlrecht erkämpfen. Ein einfacher Antrag reicht meist nicht aus.
Wer länger im Ausland lebt oder dort geboren ist, muss sich das Wahlrecht erkämpfen. Ein einfacher Antrag reicht meist nicht aus.