taz.de -- Schuldspruch gegen Linken-Abgeordneten: „Eine politische Agenda“
Der wegen Hausfriedensbruchs verurteilte Linken-Politiker Lorenz Gösta Beutin fürchtet eine Kriminalisierung der Klimabewegung. Und er hat Fragen an Armin Laschet.
Herr Beutin, Sie wurden am Donnerstag wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Sind Sie jetzt vorbestraft?
Lorenz Gösta Beutin: Zum Glück nicht, die Grenze liegt bei 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe. Das Gericht hat mich zu 25 Tagessätzen verurteilt. Dennoch habe ich nicht mit einem Schuldspruch gerechnet. Das Urteil ist ein Skandal und ich werde Revision einlegen.
Sie haben im Februar 2020 als Parlamentarischer Beobachter an einer Aktion von Klimaschützern gegen das geplante Kohlekraftwerk Datteln IV teilgenommen. Was ist an dem Tag passiert?
Ich habe gemeinsam mit drei, vier Journalist:innen eine Gruppe von Ende Gelände begleitet, die gegen die Inbetriebnahme von Datteln IV protestierten. Begleitet heißt, wir waren nicht Teil der Aktion, sondern sind mitgegangen. Wir sind mit dem Bus angereist und den Aktivist:innen durch das offene Tor auf das Gelände und auf eine Aussichtsplattform gefolgt. Als die Polizei kam, haben sowohl die Journalist:innen als auch ich uns vorgestellt. Ich mich als Parlamentarischer Beobachter. Zunächst hieß es, wir sollten uns entfernen. Dann habe ich nachgefragt und die Polizei teilte mir auch nach Absprache mit der Betreiberfirma Uniper mit, dass ich mich als Beobachter auf dem Gelände frei bewegen könne.
Und das ist in der Verhandlung nicht berücksichtigt worden?
Der Zeuge der Polizei hat meine Aussage bestätigt. Uniper bestreitet es aber.
Die Betreiberfirma Uniper hat die Anzeige gegen Sie und weitere Personen damit begründet, dass nicht geduldet werden könne, dass die Sicherheit der Mitarbeiter oder die Funktionsfähigkeit von Anlagen gefährdet werden könne. Haben Sie Menschen oder Anlagen gefährdet?
Nein, durch meine Anwesenheit auf dem Gelände habe ich nichts und niemanden gefährdet.
Waren noch andere Parlamentarische Beobachter:innen anwesend?
Ich war der einzige.
Werden die Rechte von Parlamentarier:innen durch das Urteil eingeschränkt?
Man kann damit argumentieren, dass es sich ja um Privatbesitz handelt und eine Beobachtung deswegen nicht stattfinden kann. Bislang war es aber gängige Praxis, solche Proteste und die Polizeieinsätze zu begleiten und zu beobachten, auch wenn sie auf Privatgelände stattfanden. Etwa im Hambacher Forst aber auch bei Aktionen an Tagebauen. Das war in der Vergangenheit hilfreich für beide Seiten. So konnten Missverständnisse vor Ort entschärft werden. Es war das erste Mal, dass es eine Verurteilung in dieser Form gab.
Findet hier Einschüchterung statt?
Man kann das so werten. Und das muss man diskutieren im Kontext der Politik in Nordrhein-Westfalen und dem Ministerpräsidenten und Unions-Kanzlerkandidaten Armin Laschet. Laschet hat immer auf die Karte der fossilen Energiekonzerne gesetzt und schränkt jetzt mit einem rigiden Polizeigesetz die Rechte von Protestierenden ein. Ich persönlich lasse mich jedenfalls nicht einschüchtern, sondern werde als Parlamentarischer Beobachter weiterhin Proteste begleiten.
Aber Ihre Verurteilung basierte doch nicht auf dem geplanten Versammlungsgesetz in NRW, das massive Einschnitte, unter anderem ein Militanzverbot und das Tragen von uniform-ähnlicher Kleidung, vorsieht.
Das stimmt. Aber es gehört mit in den politischen Kontext, den Kampf um Klimaschutz und die drohende Kriminalisierung der Klimabewegung.
War das Urteil politisch motiviert?
In der Verhandlung wurde sehr deutlich, dass zumindest die Staatsanwaltschaft eine politische Agenda verfolgte. Und die ist ja nicht unabhängig, sondern dem nordrhein-westfälischen Justizministerium unterstellt.
Welche Folgen kann das Urteil haben?
Die große Gefahr ist, dass parlamentarische und journalistische Beobachtung in Zukunft stark eingeschränkt werden könnte. Denn viele Orte – Stadien, Supermärkte, aber auch Tagebaue – sind nicht mehr in öffentlicher, sondern in privater Hand. Diese Grauzone muss beseitigt werden und die parlamentarische Beobachtung im Versammlungsgesetz festgeschrieben werden.
12 Aug 2021
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