taz.de -- Lockdown in Brandenburg: Polizei will streng kontrollieren
Brandenburg setzt die 15-Kilometer-Regelung für stark betroffene Landkreise um, die Schulen bleiben zu. Bei den Kontaktregeln gibt es Ausnahmen.
Potsdam epd/dpa | Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat dazu aufgerufen, die Corona-Schutzmaßnahmen mit Ausdauer, Geduld und Disziplin einzuhalten. Die Lage sei auch in Brandenburg dramatisch, sagte Woidke am Freitag in Potsdam. Es sei zudem davon auszugehen, dass „die schwierigste Phase dieser Pandemie erst noch bevorsteht“. Deshalb sei eine Verschärfung der Anti-Corona-Regeln und Kontaktbeschränkungen jetzt notwendig.
Außerdem gilt fortan in bestimmten Gebieten die 15-Kilometer-Regel: Touristische Reisen und Sport sind für Bewohner von Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um die Kommune untersagt. Dies betrifft derzeit zehn Landkreise und die drei Städte Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder). Notwendige Fahrten seien weiter auch über diesen Radius hinaus möglich, betonte Woidke.
Die Brandenburger Polizei will die neue Beschränkung für touristische Ausflüge von Bewohnern aus Corona-Hotspots streng kontrollieren. Kontrollen des fließenden Verkehrs würden stichprobenartig vorgenommen, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Torsten Herbst am Freitag. Wenn die Betroffenen dabei keine triftigen Gründe für ihren Aufenthalt am Ort der Kontrolle darlegen könnten, würden von den Beamten Anzeigen erstattet und die Betroffenen zurückgeschickt, erläuterte Herbst.
Regeln gelten bereits ab Samstag
Des weiteren gilt in Brandenburg bereits am Samstag: Private Zusammenkünfte sind künftig nur noch mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person erlaubt, sagte Woidke. Allerdings gelten [1][umfassendere Ausnahmen als in Berlin]: Ausgenommen seien bei der Zählung Kinder unter 14 Jahren. Der Präsenzunterricht in den Schulen bleibe vorerst weiter mit wenigen Ausnahmen ausgesetzt. Möglichkeiten zur Notbetreuung sollen ab dem 18. Januar auf Alleinerziehende ausgeweitet werden.
Die anderen bisherigen Einschränkungen und Regeln, die zunächst bis zum 10. Januar befristet waren, würden bis zum 31. Januar verlängert, betonte Woidke. Aufgehoben werde nur die nächtliche Ausgangssperre, die zur Beschränkung von Kontakten während der Urlaubszeit, der Weihnachtstage und zu Silvester erforderlich gewesen sei.
8 Jan 2021
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