taz.de -- Debatte um Infektionsschutzgesetz: NRW und Bayern preschen vor
Nach Bayern will auch NRW ein eigenes Infektionsschutzgesetz schaffen. Anderswo hält man das Vorgehen der beiden Länder für verfassungswidrig.
Freiburg taz | Der Düsseldorfer Landtag hat das NRW-Epidemiegesetz an diesem Mittwoch zunächst nur diskutiert, aber nicht beschlossen. Die Opposition aus SPD, Grünen und AfD konnte einen Aufschub um eine Woche durchsetzen. Und wahrscheinlich wird bis dahin sogar noch die geplante Zwangsverpflichtung von Ärzten gekippt.
Die Landesregierung hatte den Gesetzentwurf erst am Wochenende vorgelegt. Er sieht vor, dass bei Personalmangel wegen der [1][Coronakrise] künftig Mediziner und Pflegekräfte zwangsverpflichtet werden können. Außerdem soll die Beschlagnahme von medizinischen Materialien wie Atemgeräten und Schutzausrüstung möglich werden. Voraussetzung ist eine Epidemie „von landesweiter Tragweite“, die vom Landtag festgestellt werden müsste.
Das geplante NRW-Landesgesetz folgt dem Beispiel Bayerns, wo vor einer Woche ein Landes-Infektionsschutzgesetz beschlossen wurde. Auch dort wurden Zwangsverpflichtungen und Beschlagnahmen ermöglicht. Bayern geht damit weiter als der Bund. In dessen [2][Infektionsschutzgesetz] waren entsprechende Befugnisse für Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach Protesten der Länder wieder gestrichen worden.
Bayern und NRW stehen mit ihren Vorhaben wohl allein. Aus anderen Bundesländern sind keine derartigen Pläne bekannt. In Niedersachsen hält man solche Landesgesetze sogar für verfassungswidrig. Der Bund habe von seiner Kompetenz in vollem Umfang Gebrauch gemacht, deshalb hätten die Länder „keinen Spielraum mehr“, heißt es im Hannoveraner Sozialministerium.
„Kein Ausdruck von Wertschätzung“
Am Mittwoch wurde der NRW-Gesetzentwurf im dortigen Landtag diskutiert. Vor allem aus der AfD kam der Vorwurf, Ministerpräsident Laschet (CDU) wolle mit dem Epidemiegesetz nur seinem bayerischen Kollegen Söder (CSU) nacheifern, um Tatkraft zu zeigen und seine Chancen auf die Unions-Kanzlerkandidatur zu wahren.
Zunächst musste Laschet aber zurückrudern. Der Versuch, das Epidemiegesetz am gleichen Tag im Landtag einzubringen und zu beschließen, war mit der Opposition nicht zu machen.
Auch in der Sache gab es heftig Contra, vor allem bei der geplanten Möglichkeit zur Zwangsverpflichtung im Gesundheitswesen. „Viele Ärzte und Pflegekräfte arbeiten schon seit Wochen an der Grenze und darüber hinaus, damit die Krise bewältigt wird“, erinnerte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty, „und jetzt sollen diese Menschen zur Arbeit verpflichtet werden? – Das ist kein Ausdruck von Wertschätzung.“
Auch Monika Düker, Fraktionschefin der Grünen, hielt eine Zwangsverpflichtung für „nicht erforderlich und unangemessen, also unverhältnismäßig“. Mit Freiwilligkeit komme man viel weiter als mit einem derartigen „Affront“.
Widerstand auch in FDP-Fraktion
„Jetzt ist Zeit des Handelns, nicht des Zauderns“, sagte dagegen Bodo Löttgen, der Fraktionsvorsitzende der CDU, „wollen wir zusehen, wenn sich die Situation zuspitzt? Wenn es im Altenheim keinen Arzt und keine Pflegekräfte mehr gibt?“
Der CDU-Gesundheitspolitiker Peter Preuß relativierte die Pläne der Landesregierung. Es gehe um „Hunderte“ von Ärzten, die jetzt in der Gesundheitsverwaltung arbeiten. Und um das medizinische Personal von Praxen, die wegen Corona dichtgemacht haben. „Niemand wird gegen den Willen des Arbeitgebers zwangsverpflichtet“, so Preuß.
Vermutlich wird die Möglichkeit zur Zwangsverpflichtung von Medizinern und Pflegekräften aber wohl noch gestrichen. Christof Rasche, Fraktionsschef der FDP, sprach von „sehr lauten Rufen“ aus seiner Fraktion nach Streichung dieses Paragrafen. Die FDP ist in NRW an der Landesregierung beteiligt.
1 Apr 2020
LINKS
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Niedersachsens Große Koalition will medizinisches Personal zur Pandemiebekämpfung verpflichten können. Das würde Grundrechte einschränken.
Wegen Corona sind Gottesdienste verboten. Gerichte halten dies für rechtmäßig – in Bayern drücken sich die Richter allerdings vor klaren Worten.
Die Rechtsaußenpartei blockiert die Verabschiedung des NRW-Pandemiegesetzes – für fünf Tage. SPD und Grüne setzen massive Entschärfungen durch.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Eilentscheidung gegen die Freiheitsbeschränkungen in Bayern abgelehnt. Das betrifft ganz Deutschland.
Wenn der Täter mit Corona infiziert ist, gilt absichtliches Anhusten als gefährliche Körperverletzung. Bloßes Erschrecken ist aber nicht strafbar.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder freut sich über eine abflachende Corona-Kurve und kündigt neue Studien an. Die strengen Auflagen bleiben.
Gegen die Verbreitung von Tröpfchen hilft Textil im Gesicht. Das könnte schon bald Bedingung sein, um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen.
Deutschland holt wegen Corona gestrandete UrlauberInnen zurück. Auch Menschen ohne Staatsbürgerschaft können mit – „im Rahmen der Kapazitäten“.
Bund und Länder einigen sich auf weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Aber es gibt keine Ausgangssperre. Bayern bleibt rigider.