taz.de -- LGBT-Rechte in Botswana: Ein Erfolg vor Gericht
Botswanas oberster Gerichtshof stoppt die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Teile des Strafgesetzbuchs seien verfassungswidrig.
Johannesburg ap | Botswanas oberster Gerichtshof lehnt eine Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen ab. Die entsprechenden Abschnitte des Strafgesetzbuchs, nach denen Gefängnisstrafen von bis zu sieben Jahren verhängt werden können, seien verfassungswidrig, hieß es am Dienstag in der einstimmigen Entscheidung der Richter.
Mehr als zwei Dutzend afrikanische Länder südlich der Sahara haben Gesetze, laut denen Sex unter Homosexuellen strafbar ist. Vor weniger als vier Wochen hatte der oberste Gerichtshof in Kenia noch Strafen für gleichgeschlechtlichen Verkehr aufrechterhalten.
In Angola dagegen wurde Sex von Männern mit Männern und Frauen mit Frauen entkriminalisiert. Diskriminierung wegen sexueller Orientierung wurde verboten.
Wie Aktivisten aus der LGBT-Szene (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) kritisieren, werden Mitglieder ihrer Gemeinschaft durch die Gesetze diskriminiert und Misshandlungen ausgesetzt. Zugleich werde ihnen der Zugang zu grundlegenden medizinischen Diensten und anderen Hilfen erschwert. Solche Gesetze verletzten die Menschenwürde, beklagte etwa die in Botswana ansässige Nichtregierungsorganisation Legabibo.
11 Jun 2019
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