taz.de -- Kommentar Wahlkampf in Österreich: Gesetz ist Gesetz

Sebastian Kurz' ÖVP gibt mehr Geld für Wahlkampf aus, als gesetzlich erlaubt ist. Das ist dreist, gerade für die Law-and-Order-Partei.
Bild: Kanzler Kurz zeigt sich moralisch flexibel, wenn es um die Macht geht

Kurz vor der letzten Nationalratswahl in Österreich versicherte die damalige Wahlkampfmanagerin der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), Elisabeth Köstinger, dass ihre Partei die gesetzliche Obergrenze für die Wahlkampfkosten einhalten werde.

Das ist erst einmal löblich, an Gesetze gilt es sich zu halten. Nicht mehr als 7 Millionen Euro dürfen Parteien in Österreich für ihren Wahlkampf ausgeben. Die SPÖ-ÖVP-Regierung hat das im Jahr 2012 beschlossen. Ein Gesetz also, das sich die Volkspartei selbst gegeben hat.

Nun wurde bekannt, dass Sebastian Kurz’ ÖVP statt der erlaubten 7 Millionen Euro knapp 13 Millionen für den Wahlkampf 2017 ausgegeben hat. Eine Überschreitung von fast 100 Prozent. War das zwei Wochen vor der Wahl noch nicht absehbar?

Kanzler Sebastian Kurz hat in seinem Wahlkampf oft genug betont, wie wichtig ihm die Einhaltung der bestehenden Gesetze sei, egal ob im Sozialbereich oder in Asylfragen. Wenn es darum geht, Menschen abzuschieben oder ihnen die Leistungen zu kürzen, argumentiert er stur: Gesetz ist Gesetz. Und Regeln sind das Fundament eines jeden Rechtsstaates. „Durchschummler“ und jene, die diesen helfen, gelte es zu bestrafen.

Dreiste Schutzbehauptung

Sebastian Kurz hat, in eleganterer Form, dem von der extrem Rechten beschworenen Bild Vorschub geleistet, wonach Österreich sich seit Sommer 2015 (Ankunft der Flüchtlinge) in einem rechtsfreien Zustand befindet. Dank seiner Law-and-Order-Attitude konnte Kurz die Wahl gewinnen.

Law-and-Order, das kann auch bedeuten, dass der Ermessensspielraum der Instanz, die das Gesetz auslegt, eingeschränkt wird. So ist das humanitäre Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlingsfamilien unter der türkis-blauen Regierungspolitik in der Praxis zu totem Recht geworden.

Umso dreister, dass die ÖVP jetzt die Schuld für ihren Gesetzesbruch dem politischen Gegner SPÖ und dessen „untergriffigem Wahlkampf“ zuschiebt. Ein parteipolitischer Ermessensspielraum – zum ersten Mal ein richtiges Problem für den eisernen Sebastian Kurz.

1 Nov 2018

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Laurin Lorenz

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