taz.de -- Der Berliner Wochenkommentar I: Der fortgesetzte Rechtsbruch

Seit 1. August dürfen nur noch Ferienwohnungen angeboten werden, die von den Bezirken genehmigt wurden. Doch das sind bislang die wenigsten.
Bild: Geht hier alles mit rechten Dingen zu?

Eigentlich ist es ja das Schöne an Berlin, dass jedeR machen kann, was er oder sie will. Die einen können regulieren und verbieten (rauchen, parken, wild pinkeln), die anderen machen mit alldem einfach trotzdem weiter. Und am Ende können alle irgendwie glücklich und zufrieden sein. Im Grundsatz könnte das auch für das Thema Ferienwohnungen gelten. [1][Der Senat] bemüht sich nach Kräften, dem Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot zum Durchbruch zu verhelfen, und Tausende Anbieter vermieten weiter ungehemmt ihre Wohnungen an Touristen.

Und, nun ja, genauso läuft es. Zwar dürfen seit dem 1. August nur noch Ferienwohnungen und -zimmer angeboten werden, die von den Bezirken genehmigt und mit einer [2][individuellen Registriernummer] versehen wurden. Doch die Seite des größten Anbieters Airbnb ist weiterhin voll von offensichtlich illegalen Angeboten ohne eine solche Nummer. Die wenigen Ausnahmen von Ferienwohnungen, die nicht als Wohnraum gelten, also nicht genehmigt werden müssen, ändern daran nichts.

Ginge es nur um die persönliche Freiheit der Anbieter, man könnte sich fast damit zufriedengeben. Typisch Berlin eben. Aber so ist es nicht. Es geht um den schamlosen Egoismus vieler, Wohnraum maximal zu verwerten, während kaum noch bezahlbare Wohnungen zu finden sind. Hotelgleiche Appartements, die das ganze Jahr über vermietet werden, sind keine Seltenheit.

Und es geht um Airbnb, einen global agierenden Konzern, der mehr Übernachtungen vermittelt als die fünf größten Hotelketten der Welt zusammen. Und dessen Profite unter anderem daraus resultieren, dass er seine eigenen Regeln zu machen versucht und Stadtverwaltungen weltweit auf der Nase herumtanzt.

Zwar hat Berlin geregelt, Ferienwohnungen grundsätzlich zu verbieten, nur im Ausnahmefall zu gestatten und bei Verstößen die Anbieter zu bestrafen. Doch mit dem Gesetz wurde es nicht geschafft, Airbnb und seine Konkurrenten an die Kandare zu nehmen. Eine Auskunftspflicht über die Nutzer wäre ebenso wichtig wie Strafmaßnahmen, wenn die Seiten illegale Angebote verbreiten. Es verstößt nicht nur derjenige gegen das Gesetz, der etwas illegal anbietet, sondern auch derjenige, der dabei hilft und daran verdient. So sollte es zumindest sein.

Nur mit der Verfolgung der Nutzer wird sich das Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht lösen lassen. Am Ende hilft wohl nur die [3][mallorquinische Lösung]: das Totalverbot von Ferienwohnungen.

4 Aug 2018

LINKS

[1] http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/
[2] /Ferienwohnungen-in-Berlin/!5526014/
[3] http://www.tagesschau.de/ausland/mallorca-fewo-airbnb-101.html

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Erik Peter

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