taz.de -- Gewalttätige Rituale bei der Bundeswehr: Soldaten zu recht entlassen

Wegen schockierender „Folterrituale“ wurden vier Bundeswehrsoldaten entlassen. Nun stellt ein Gericht fest: Ihre Teilnahme war schweres Fehlverhalten.
Bild: „Abstoßend und widerwärtig“: in der „Staufer-Kaserne“ soll es gewalttätige Rituale gegeben haben

Mannheim dpa | Die Entlassung von Bundeswehr-Soldaten wegen ihrer Teilnahme an demütigenden Aufnahmeritualen in Pfullendorf war nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) rechtens. Jeder „Spaß“ ende dort, wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperliche Unversehrtheit eines Kameraden verletze, hieß es am Freitag in der Begründung des VGH in Mannheim.

Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale würden die generelle Gefahr des Ausartens in sich tragen. Das Gericht wies damit [1][die Anträge von drei Soldaten zurück], gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in Berufung zu gehen. Die Fälle sind somit rechtskräftig abgeschlossen.

Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit schockiert. Es ging um angebliche sexuell-sadistische Praktiken – die Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht – und um quälerische Rituale. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als „abstoßend und widerwärtig“ bezeichnet.

Wegen der quälerischen Aufnahmerituale waren vier Soldaten Anfang 2017 aus der Truppe ausgeschlossen worden – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied. Gegen dieses Urteil hatten die Betroffenen beim VGH die Zulassung auf Berufung beantragt. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte seinen Antrag zurückgenommen.

Die Beteiligung an „Folterritualen“ erweise sich als schwerwiegendes Fehlverhalten, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichtshofs. Das Verwaltungsgericht habe zutreffend dargelegt, dass die Behandlung des „Täuflings“ und des „Gefangenen“ an Folterszenen erinnere. Diese Szenen seien darauf gerichtet, die Opfer auch in ihrer Ehre und Würde zu verletzen.

Ob diese Rituale im Einverständnis aller Beteiligten durchgeführt worden seien und auch alle Beteiligten diese Behandlung als Spaß angesehen hätten, sei rechtlich unerheblich. Folterrituale seien objektiv geeignet, den militärischen Zusammenhalt im Sinne eines gegenseitigen Vertrauens zu gefährden, urteilte der VGH.

9 Feb 2018

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