taz.de -- Kommentar Familiennachzug: Ausnahmen wenigstens für Härtefälle
Die FDP sollte auf eine moderate Öffnung beim Familiennachzug setzen. Ein Gastbeitrag des Vorsitzenden der Jungen Liberalen.
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 entschied die damalige Bundesregierung aus Union und SPD zweierlei: Erstens sollten bestimmte Gruppen nicht mehr als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern nur noch als sogenannte subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden. Zweitens wurde genau für diese Gruppe der Familiennachzug vorübergehend ausgesetzt.
Diese Ausnahme wird im Jahr 2018 enden. Aus diesem Grund spielte in den Sondierungen zwischen Union, FDP und Grünen die Frage eine Rolle, wie der Familiennachzug in Zukunft ausgestaltet werden soll. Fest steht nun: Durch das Scheitern der Gespräche werden die vier Parteien keine gemeinsame Position in dieser Frage mehr erzielen. Die FDP hat nun angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf in dieser Frage vorzulegen. Und sie täte gut daran, auf eine moderate Öffnung des Familiennachzugs zu setzen.
Den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nicht grundsätzlich zu ermöglichen, wohl aber in bestimmten Konstellationen – diese Haltung sollte Grundlage eines Gesetzentwurfs sein. Die Aussicht auf Zusammenführung mit der Familie ist gerade für solche Menschen integrationsfördernd, die länger in Deutschland bleiben werden.
Denkbar ist daher, bei einfacher oder mehrfacher Verlängerung des subsidiären Schutzes, der zunächst nur für ein Jahr gewährt wird, einen Weg für den Familiennachzug zu eröffnen. Dies könnte mit weiteren Kriterien kombiniert werden. Wer etwa bereits ein Arbeitsplatzangebot in der Tasche oder einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, sollte schneller ein Recht auf Familiennachzug erhalten.
Aufgrund der Entscheidungen der Großen Koalition im Jahr 2015 hängt es heute mitunter vom Zufall ab, ob jemand anerkannter Flüchtling oder lediglich subsidiär Schutzberechtigter ist. Wer den Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling unterstützt, kann den Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten nicht völlig ablehnen, sondern muss für Härtefalle Ausnahmen schaffen.
29 Nov 2017
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