taz.de -- Kommentar Macrons Reform: Wieder nur Symptome behandelt

Gewerkschaften reagieren wütend bis resigniert auf Macrons Reformpläne. Protest steht an – viel bringen werden die Reformen eh nicht.
Bild: Nein, es ist keine Heilung in Sicht

[1][www.chemie-sozialpartner.de]: So heißt ein gemeinsamer Netzauftritt der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und der Chemie-ArbeitgeberInnen. Ein Konzept, das in Frankreich noch undenkbar ist. Das deutsche Modell der „Sozialpartnerschaft“ ist sicher nicht des Friedens letzter Schluss. Doch sind unsere französischen Nachbarn in Bezug auf den Arbeitsmarkt und seine Ausgestaltung selbst von einer „Konfliktpartnerschaft“ weit entfernt.

Das zeigte sich am Donnerstag etwa in ersten hoch emotionalen, wütenden bis resignierten Reaktionen vieler Gewerkschaftsverbände auf die von Ministerpräsident Edouard Philippe in Paris vorgestellten Reformpläne. Sie sehen einen flexibleren Arbeitsmarkt vor und geben zum Beispiel ArbeitgeberInnen in kleinen und mittelständischen Betrieben bedenklich weitreichende Macht zur Themensetzung – ohne organisierte Vertreter der Beschäftigten einzubeziehen.

Dabei hatten sich im Vorfeld der Regierungsreformpläne endlich mal PolitikerInnen und GewerkschaftlerInnen zu Diskussionen getroffen. Die französischen Gewerkschaften organisieren sich nach Gesinnung und nicht unbedingt nach Berufsgruppen. Doch auch dieses Mal wird es im Herbst fürs Erste heißen: rien ne va plus, wenn die als radikal geltende CGT zu Großprotesten am 12. September aufruft. Dabei geht unter, dass die gemäßigtere CFDT erst mal nicht demonstrieren will.

Knapp 10 Prozent Erwerbslosigkeit und ein von ArbeitnehmerInnen hoch geschätztes Recht, das aber von ArbeitgeberInnen und Investoren als Aufschwung blockierendes Korsett gesehen wird: Auch die 36 Maßnahmen, die Macron und Philippe jetzt bis Jahresende mittels Erlassen durchsetzen wollen, werden höchstwahrscheinlich wieder nur eine Symptombehandlung sein – und keine „Heilung“, wie sie nun Philippe verkündete. Die würde sowieso weitgehend auf dem Krankenschein der Beschäftigten abgerechnet werden.

1 Sep 2017

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AUTOREN

Harriet Wolff

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