taz.de -- Kommentar Bayer-Hauptversammlung: Protest auf Distanz

Bayer will eine Sicherheitszone für seine Hauptversammlung. Das Verwaltungsgericht stimmt zu – auf Kosten des Versammlungsrechts.
Bild: Der Bayer-Konzern fürchtet Anschläge auf seine Hauptversammlung

Bayer hat offenbar Angst. Vor Terror, vor Linken, vor Aktivisten und auch irgendwie vor sonst allem. Zumindest will der DAX-Konzern Demonstranten von seiner Hauptversammlung auf Distanz halten. Am Freitag sollte vor dem Bonner Veranstaltungsort eigentlich eine Demonstration gegen Bayers Übernahme des Saatgutherstellers Monsanto stattfinden. Daraus wird nun nichts.

Das Verwaltungsgericht Köln entschied, die Aktivisten müssen hinter einem hohen Zaun weit weg von den Aktionären am Rande des Platzes der Vereinten Nationen demonstrieren. Bayers Anwälte hatten mit Verweis auf eine mögliche Terrorgefahr die Einrichtung einer Sicherheitszone um den Veranstaltungsort gefordert. Das Gericht gab Bayer recht.

Die besondere Gefährdung begründeten die Antragsteller mit gewaltandrohenden Tweets und einem Brandanschlag auf ein Monsanto-Gebäude in der Nähe von Mailand. Bayer sei außerdem „Gegenstand antikapitalistischer und antiwestlicher Hetzkampagnen“. Eine Argumentation, die den Protest gegen Bayer in die Nähe von Terrorismus rückt. Dass die Kölner Richter dieser Leseart folgen, ist bedenklich.

Bayer und seine Aktionäre haben selbstverständlich ein Recht auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Und natürlich sind Brandanschläge und Drohtweets zu verurteilen. Doch die Entscheidung bietet Missbrauchspotenzial. Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende Terrorgefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu behindern. Denn von Twitterdrohungen und Angriffen dürften auch viele andere Unternehmen betroffen sein, die wie Bayer wegen ihrer Geschäftspraktiken im Fokus der öffentlichen Kritik stehen.

Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eine der wichtigsten demokratischen Errungenschaften der deutschen Nachkriegsgesellschaft. Sie sollte nicht Konzerninteressen geopfert werden.

28 Apr 2017

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Jörg Wimalasena

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