taz.de -- Karlsruhe urteilt: Linken-Klage ohne Erfolg

Das BVerfG meint: Ein Ausschuss braucht Spielraum für die Kompromissfindung. Die Linksfraktion hatte für mehr Beteiligung und Rechte plädiert.
Bild: Hier dürfen sie mitreden, aber nicht unbedingt in den Ausschüssen. Die Linke scheiterte mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe afp | Kleine Oppositionsparteien wie die Linke haben keinen Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss solle Kompromisse in schwierigen Gesetzgebungsverfahren finden und habe deshalb einen weiten Gestaltungsspielraum für die Besetzung seiner Arbeitsgruppen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Damit scheiterte die Klage unter anderem der Linksfraktion. Sie hatte geklagt, weil eine ihrer Abgeordneten bei der Suche nach einem Kompromiss zur Hartz-IV-Gesetzgebung im Jahr 2010 nicht an einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses sowie an informellen Gesprächen hatte teilnehmen dürfen.

Dem Gericht zufolge gilt das sogenannte Prinzip der Spiegelbildlichkeit im Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein muss, zwar auch für den Vermittlungsausschuss, nicht aber für dessen Arbeitsgruppen oder gar für informelle Gesprächsrunden außerhalb des Vermittlungsausschusses.

Das Gremium soll laut Urteil bei schwierigen Gesetzgebungsvorhaben einen „politischen Kompromiss“ zwischen Bundestag und Bundesrat finden. Im sei deshalb „ein weiter Spielraum autonomer Verfahrensgestaltung“ eingeräumt. (Az. 2 BvE 1/11)

22 Sep 2015

TAGS

Die Linke
Bundesverfassungsgericht
deutsche Justiz
Die Linke
Schwerpunkt Rassismus
Justiz
Bundesverfassungsgericht
Verfassungsschutz

ARTIKEL ZUM THEMA

Die Linke und Europa: Linksfraktion bleibt im Euro

Trotz vehementer Eurokritik: Auch Sahra Wagenknecht bekennt sich zusammen mit der Bundestagsfraktion zur gemeinsamen Währung.

Anschläge in Freital: Büro der Linkspartei angegriffen

Eine Fensterscheibe des Büros ging zu Bruch, die Kriminalpolizei ermittelt. Einen ähnlichen Angriff gab es in der Nacht zuvor auf eine Flüchtlingsunterkunft.

Unabhängigkeit von Sachverständigen: Horst und die Gutachter

Der Expolizist Horst Glanzer versteht sich als Justizopfer. Jetzt sieht er sich als Urheber eines Gesetzentwurfs der Regierung zu neutralen Gutachten.

Trödelbeschluss des BVerfG: Karlsruhe verurteilt sich selbst

Das Bundesverfassungsgericht spricht einer Klägerin Schadensersatz zu – wegen überlanger Verfahrensdauer am eigenen Gericht.

AfD und Linkspartei: Dubiose Schlapphüter

Bürgerschaft wählt den Chef der rechtspopulistischen AfD, Jörn Kruse, in den Kontrollausschuss für den Verfassungsschutz. Nach Jahren darf nun auch die Linke.