taz.de -- Volksentscheid: Senat darf gegen "Pro Reli" werben
Pro Reli will per Eilantrag verbieten lassen, dass der Senat mit Anzeigen für seine Position zum Volksentscheid wirbt. Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag ab.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern einen Eilantrag von "Pro Reli" abgelehnt, mit dem die Initiative den Abdruck einer Anzeige des Senats zum Volksentscheid verhindern wollte. Eine ähnliche Anzeige war bereits am Montag in der taz und in sechs anderen Zeitungen erschienen. Der evangelische Landesbischof Wolfgang Huber hatte darin eine "schwere Rechtsverletzung" und "politisch einen ernsthaften Skandal" gesehen. In der Anzeige stand, dass in Grundschulen "ausschließlich konfessionsgebundener Religionsunterricht angeboten" werde. Oft wird aber auch das atheistisch geprägte Fach Lebenskunde unterrichtet.
"Pro Reli" wandte sich vor Gericht gegen diese Aussage und zudem grundsätzlich dagegen, dass der Senat mit Steuergeld in den Wahlkampf eingreift. Doch das Gericht entschied: Der Senat sei nicht zur Neutralität verpflichtet - er dürfe eine Position "mit Nachdruck vertreten und werbend dafür eintreten". Unzulässig sei nur, die Stimmberechtigten "in einer die Entscheidungsfreiheit missachtenden und gefährdenden Weise" zu beeinflussen - doch das geschehe hier nicht.
Auch dem zweiten Argument folge das Gericht nicht. "Pro Reli" war der Ansicht, dass der Senat Werbung nur schalten darf, wenn auch die Initiative einen Etat in gleicher Höhe vom Land erhält - die Anzeigen von Montag hatten rund 25.000 Euro gekostet. Bei dem Verfahren handelte es sich um ein Eilverfahren, bei dem das Gericht innerhalb eines Tages entschied. "Pro Reli" kann noch ein reguläres Verfahren anstrengen - das Urteil würde aber erst nach dem Volksentscheid fallen.
24 Apr 2009
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