taz.de -- Sieben Fragen an das Recht: Minarette verbieten – ist das erlaubt?
Die Schweizer verbieten Minarette in ihrem Land. Verstößt das Land damit gegen geltende Gesetze? Sieben Fragen und Antworten, zusammengestellt
1. Verstößt das Minarettverbot gegen die Schweizer Bundesverfassung?
Nein. Der Satz "Der Bau von Minaretten ist verboten" ist ja ab sofort Bestandteil der Schweizer Verfassung. Klagen vor Schweizer Gerichten haben deshalb keine Aussicht auf Erfolg.
2. Verstößt das Schweizer Minarettverbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention?
Vermutlich ja. Die Religionsfreiheit ist in Artikel 9 der EMRK garantiert. Dazu gehört auch die Freiheit, gemeinsam mit anderen öffentlich die Religion zu bekennen, zum Beispiel indem eine Moschee mit einem deutlich sichtbaren Minarett versehen wird. Außerdem verbietet Artikel 14 Diskriminierung aufgrund der Religion. Dies ist relevant, weil ja nur muslimische Minarette und keine christlichen Kirchtürme verboten wurden.
3. Darf der Bau von Minaretten gar nicht eingeschränkt werden?
Doch. Wenn das Baurecht eine bestimmte Mindesthöhe vorschreibt. In der Schweiz ging es aber nicht um Interessenausgleich, sondern um ein Verbot, mit dem ein Symbol des Islam generell aus dem öffentlichen Raum verbannt werden soll.
4. Wer kann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen?
Eine Beschwerde in Straßburg kann nur von Betroffenen eingereicht werden. Klagen kann also zum Beispiel ein Moscheeverein, dem der Bau eines Minaretts verboten wird. Die Schweizer Grünen, die bereits den Gang nach Straßburg erwägen, können dagegen nicht klagen.
5. Wie lange muss auf eine Straßburger Entscheidung gewartet werden?
Das kann viele Jahre dauern. Eigentlich muss der nationale Rechtsweg in allen Instanzen durchlaufen werden, bevor man eine Beschwerde in Straßburg einlegt. Da aber der Bau von Minaretten schon in der Schweizer Verfassung verboten ist, könnte der Menschenrechtsgerichtshof eine direkte Klage in Straßburg zulassen. Doch auch dann braucht der überlastete Gerichtshof bis zu 5 Jahre für ein Urteil.
6. Kann der Gerichtshof die Schweizer Verfassung ändern?
Nein. Wenn er eine Verletzung der Menschenrechtskonvention feststellt, kann er den Klägern nur Schadenersatz zusprechen. Wenn die Schweiz sich aber beharrlich weigert, Urteile des Gerichtshofs zu beachten, könnte sie im äußersten Fall aus dem Europarat ausgeschlossen werden, dem insgesamt 47 Staaten, von Portugal bis Russland, angehören.
7. Müssen die vier in der Schweiz bereits bestehenden Minarette jetzt eigentlich abgerissen werden?
Nein. Der neue Verfassungssatz verbietet nur den Bau, nicht die Existenz von Minaretten.
30 Nov 2009
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