taz.de -- Menschenrechte in Russland: Chodorkowski-Partner kommt frei
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hebt die russische Justiz den Haftbefehl gegen Chodorkowskis Geschäftspartner Lebedew auf.
MOSKAU afp | Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die Verhaftung des früheren Chodorkowski-Geschäftspartners Platon Lebedew als illegal bezeichnet. Das berichteten russische Nachrichtenagenturen am Mittwoch. Richter Pawel Serkow erklärte, das Gericht habe entschieden, den Haftbefehl zu annulieren und die Ermittlungen im Fall Lebedew wieder aufzunehmen.
Lebedew und der frühere Yukos-Konzernchef Michail Chodorkowski waren 2005 wegen Finanzbetrugs und Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Im März 2009 wurde ein weiterer Betrugsprozess gegen die Männer eröffnet.
Damit reagierte die russische Justiz auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach russische Gerichte gegen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hätten. Demnach geht es um die Untersuchungshaft Lebedews von 2003 bis zum Prozess 2005.
23 Dec 2009
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